Von Hajo Zenker

Die Krankenkassen fürchten, wegen einer Gesetzesänderung in Zukunft Milliarden in falsche Klinikrechnungen stecken zu müssen. Allein im kommenden Jahr dürften es 1,2 Milliarden Euro sein, die man „durchwinken müsse“, so der GKV-Spitzenverband, die Dachorganisation aller 109 gesetzlichen Kassen. Es handele sich um Gelder, „die Krankenhäuser zu Unrecht erhalten haben und die für die Versorgung der Versicherten an anderer Stelle fehlen“, meint Verwaltungsratschef Volker Hansen.

Hintergrund ist der vor wenigen Tagen vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Reform des Medizinischen Dienstes. Der Beratungs- und Begutachtungsdienst ist bisher bei den Kassen angesiedelt, in Zukunft soll er unabhängig agieren. Denn er steht bei vielen Patienten in Verdacht, bei der Begutachtung des Gesundheitszustandes vor allem die finanziellen Interessen der Kassen zu vertreten. Für Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müssen sich Patienten aber darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst „neutral prüft und handelt“. Schon das schmeckt den Kassen nicht, da sie trotzdem weiterhin den Dienst bezahlen sollen. In dem Gesetz steht aber auch, dass die Kassen seltener Rechnungen der Krankenhäuser prüfen dürfen.

Bisher werden 17 Prozent der Forderungen unter die Lupe genommen, laut Gesetzentwurf sollen es im Jahr 2020 nur noch zehn Prozent sein. Für den GKV-Spitzenverband „ein Rieseneingriff“. Der völlig „die Erfahrungswerte aus der jahrelangen Prüfpraxis“ ignoriere. Schließlich seien allein 2017 mehr als 56 Prozent aller geprüften Belege fehlerhaft gewesen, weshalb sich die Kassen 2,8 Milliarden Euro hätten zurückholen können – 1,1 Milliarden mehr als noch fünf Jahre zuvor.

Der Kuchen, um den es insgesamt geht, ist groß: 77 Milliarden Euro zahlten die Krankenkassen im vergangenen Jahr für Klinikaufenthalte, ein Drittel der Gesamtausgaben. Ab 2021 soll laut Gesetzentwurf dann ein Stufensystem gelten: Kliniken, die mindestens 60 Prozent ihrer Forderungen fehlerfrei erheben, müssen nur noch maximal fünf Prozent checken lassen. Wer nicht einmal 40 Prozent korrekte Rechnungen zustande bringt, muss mit einer Prüfquote von 15 Prozent leben. Das schlechteste Krankenhaus werde damit im Vergleich zu heute bessergestellt, beklagen die Kassen. Jens Spahn dagegen will die Prüfungen, die bisher „eine komplexe Veranstaltung“ seien, straffen und unnötige Bürokratie vermeiden. Denn sehr häufig wird sehr umfangreich über die Frage gestritten, ob ein medizinischer Eingriff wirklich mit einem teuren Krankenhausaufenthalt verbunden sein musste oder nicht auch viel billiger ambulant möglich gewesen wäre.

Zudem ist das Abrechnungssystem immer unübersichtlicher geworden, sind Interpretationsspielräume gewachsen. Die Kliniken jedenfalls, die schon lange „eine Vergütungsverweigerung“ sowie „Prüf­orgien“ der Kassen beklagen, sehen sich naturgemäß bestätigt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hält die vorgesehene Begrenzung der Prüfquoten für „dringend notwendig“. Die Bundesregierung unterstreiche damit, dass „der massive Anstieg der Abrechnungsprüfungen missbräuchlich ist“, so Hauptgeschäftsführer Georg Baum.