Krankenversorgung in Freising:Geteiltes Echo auf Spahns Reformpläne

Reform der Notfallversorgung

Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind vielerorts überlaufen, die Wartezeiten für echte Notfälle zu lang. Das will Gesundheitsminister Spahn ändern.

(Foto: dpa)

Eine einheitliche Nummer für Notruf und Bereitschaftsdienst soll dazu beitragen, die Notaufnahmen der Kliniken zu entlasten. Albert Söhl vom Roten Kreuz sagt, das mache Sinn, die Kassenärztliche Vereinigung ist skeptisch

Von Alexander Huber

Glaubt man Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, soll mit überfüllten Notaufnahmen bald Schluss sein. Im Juli hat der Unionspolitiker einen Gesetzentwurf zur Reform der medizinischen Notfallversorgung vorgelegt, durch den die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden soll - ein Problem, das auch im Freisinger Krankenhaus bekannt ist. Viele sind notorisch überfüllt, auch weil laut Spahn "unter den Patienten auch solche sind, denen andernorts besser geholfen werden könnte".

Laut Sascha Alexander, dem Sprecher des Klinikums Freising, ist die Notaufnahme im einzigen Landkreis-Krankenhaus fast immer "ziemlich voll", mitunter mit unschönen Konsequenzen: Bei einer Masse ungeduldiger Menschen, deren Anliegen hinsichtlich ihrer Dringlichkeit in kurzer Zeit priorisiert werden müsse, könne es schnell zu gefährlichen Situationen kommen, vor allem am Wochenende, wenn bei den Patienten oft Alkohol im Spiel sei.

Die Reform, mit der Minister Spahn gegen solche Zustände vorgehen möchte, besteht, neben diverser rechtlicher Änderungen, aus drei Kernpunkten: Die erste Änderung betrifft vor allem die Leitstellen und Rettungsdienste. Laut dem Entwurf sollen die Notrufnummer 112 und die Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdiensts der Kassenärztlichen Vereinigung, die 116 117, zusammengelegt werden. Anrufer sollen zu einer gemeinsamen Notfallleitstelle durchgestellt werden. Die Mitarbeiter dort sollen einschätzen, ob eine Einweisung ins Krankenhaus wirklich nötig ist oder ob ein Verweis an niedergelassene Ärzte ausreicht.

Auf die Pläne des Gesetzgebers angesprochen, lässt die für Freising zuständige Integrierte Leitstelle Erding über das Landratsamt mitteilen: Man könne zur Umsetzung der geplanten Reform noch keine Aussage treffen, so Sprecherin Daniela Fritzen. Die Neuerungen müssten zunächst auf Landesebene bewertet werden und seien derzeit nicht abschätz- und umsetzbar.

Von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) kam dagegen prompt Kritik: Wolfgang Krombholz, Vorstandschef der KV in Bayern, äußerte etwa die Befürchtung, die Leitungen könnten durch zu viele Anrufe belegt sein und die wirklich dringenden Fälle nicht durchkommen.

Laut Albert Söhl vom Freisinger Roten Kreuz kann dieser Teil der Reform dagegen durchaus Sinn machen, korrigiere er doch letztlich vor allem Fehler aus der Vergangenheit: Die Betreuung des ärztlichen Notdienstes, also der 116 117, sei vor Jahren an Callcenter ausgelagert worden, in denen, anders als beim Roten Kreuz oder den Integrierten Leitstellen, kein medizinisch ausgebildetes Personal sitze. Diese Aufgaben zurück an die Leitstellen zu geben, sei sinnvoll.

Die zweite Änderung beträfe die Kliniken selbst: Die sollen gemäß dem Entwurf gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung in den Krankenhäusern integrierte Notfallzentren schaffen, in denen entschieden werden soll, ob Patienten tatsächlich im Krankenhaus bleiben müssen oder ob sie genauso gut von niedergelassenen Medizinern oder Bereitschaftsärzten behandelt werden können. Wie genau das in der Praxis aussehen wird, ist laut Sascha Alexander noch unklar. In Freising ist, wie in vielen anderen Kliniken in Bayern, erst im vergangenen Jahr eine Bereitschaftspraxis geschaffen worden, um die Notaufnahme zu entlasten. Dies habe durchaus zu einer Entspannung beigetragen, meint Alexander. Laut dem neuen Gesetzesentwurf sollen solche Praxen in die geänderten Strukturen integriert beziehungsweise in die neuen Zentren überführt werden. Wie und ob die Bereitschaftspraxen allerdings in das neue System der Notfallversorgung reinpassen werden, ist bisher kaum absehbar.

Der dritte Punkt der Reform dürfte vor allem die Rettungsdienste betreffen: Rettungsdienstliche Notfallversorgungen vor Ort sollen demnach von den Krankenkassen künftig als eigene Leistungen anerkannt und bezahlt werden. Bisher kommen sie für solche Einsätze nur auf, wenn die Patienten auch in die Klinik gefahren werden. Im Gesundheitsministerium spekuliert man wohl darauf, dass dadurch die ein oder andere Krankenwagenfahrt und damit verbundene Ankunft in der Notaufnahme wegfallen könnte.

Für Albert Söhl vom Roten Kreuz ist dieser Gedanke unvernünftig und zu kurz gedacht. Eine solche Neuregelung würde die Krankenwagenfahrten nicht ernstlich reduzieren. Er rate seinen Mitarbeitern unabhängig davon, Patienten nach einem Notruf immer in die Klinik zu bringen - schon aus Selbstschutz. Es könne schließlich in so einem Fall noch immer irgendetwas passieren - und am Ende seien dann womöglich die Rettungskräfte schuld. Er selbst sei in einem solchen Fall schon einmal ungerechtfertigt wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt worden - das will Söhl seinen Mitarbeitern nicht zumuten.

Was ihn eher ärgert, sind die vielen unnötigen Fahrten, die seine Mitarbeiter machen, weil Patienten sich erhoffen, im Krankenhaus schneller dranzukommen, wenn sie mit dem Krankenwagen gebracht werden. Wegen dieser irrigen Annahme führen seine Mitarbeiter "viel Mist" zusammen. An dieser Stelle, sagt Söhl, wünsche er sich mehr Unterstützung.

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