Ex-Klinik-Chef muss Geld zurückzahlen
Die fristlose Kündigung des einstigen Geschäftsführers der Ruppiner Kliniken war rechtens, entschied der Bundesgerichtshof.
Quelle: Andreas Vogel
Die fristlose Kündigung des einstigen Geschäftsführers der Ruppiner Kliniken war rechtens, entschied der Bundesgerichtshof.
Quelle: Andreas Vogel