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Neuruppin


Ex-Klinik-Chef muss Geld zurückzahlen

Die fristlose Kündigung des einstigen Geschäftsführers der Ruppiner Kliniken war rechtens, entschied der Bundesgerichtshof.

Die fristlose Kündigung des einstigen Geschäftsführers der Ruppiner Kliniken war rechtens, entschied der Bundesgerichtshof.

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