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Gütersloh: Nach dem Fusionsverbot muss die Stadt erst einmal wieder einspringen

Klinikum bittet um Kredit

Gütersloh (WB). Im Notfall ist ja immer noch die Mutter da. Statt von einer Bank möchte das Städtischen Klinikum jetzt einen zweistelligen Millionenkredit von ihrer Trägerin haben, der Stadt Gütersloh. Mit den davon zu finanzierenden Investitionen würde erst einmal Zeit gewonnen, um eine neue Strategie zu suchen, nachdem das Bundeskartellamt eine Fusion verboten hat .

Stephan Rechlin

Aus der Fusion mit dem Sankt Elisabeth Hospital wird nichts, dennoch muss das Städtische Klinikum weiter investieren, am Markt mithalten zu können. Von der Stadt erhofft es sich ein weiteres, 10,6 Millionen Euro hohes Darlehn.
Aus der Fusion mit dem Sankt Elisabeth Hospital wird nichts, dennoch muss das Städtische Klinikum weiter investieren, am Markt mithalten zu können. Von der Stadt erhofft es sich ein weiteres, 10,6 Millionen Euro hohes Darlehn. Foto: Stadt Gütersloh

Mit 10,6 Millionen Euro möchte das Städtische Klinikum im kommenden Jahr den Trakt mit Operationssälen erneuern und die Medizin- und Informationstechnik modernisieren. Der Kredit wird als »Vorgriff« auf die im Februar 2018 vorgestellte, insgesamt 83 Millionen Euro umfassende Investitionsliste verstanden. Dieser Liste zufolge soll in den kommenden Jahren das Bettenhaus Süd ausgebaut und mit dem Haupteingang versehen werden (47 Millionen Euro). Ferner sind die vorhandenen Intensivstationen für vier Millionen Euro zu modernisieren, in Betriebstechnik und Brandschutz sechs Millionen Euro zu investieren, das Bettenhaus der Inneren Medizin für zwei Millionen Euro zu sanieren.

Erfolgsaussichten einer Klage

Die mit dem Sankt Elisabeth Hospital angestrebte Fusion sollte dem Klinikum die betriebswirtschaftliche Grundlage verschaffen, um sich diese Summe leisten zu können. Ob gegen das Fusionsverbot des Bundeskartellamtes vorgegangen wird, darüber hat der Finanzausschuss am Montagabend hinter verschlossenen Türen beraten. Formal wäre dazu erst einmal ein konkreter Fusionsantrag zu stellen – bisher handelte es sich ja nur um eine formelle Voranfrage. Falls der wie zu erwarten abgelehnt würde, könnten Stadt und katholische Kirche – als Trägerin des Hospitals – dagegen klagen. Die Erfolgsaussichten liegen im Nebel.

Empörung über Kartellamt

Die Empörung über das Kartellamt ist nachvollziehbar. Über die Fördermittel-Dosierung des Landes und die Mindestmengen-Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen wird schon jetzt massiv in den »Markt« der Krankenhäuser eingegriffen. Die Investitionspauschalen des Landes sind so knapp bemessen, dass Kliniken finanziell austrocknen können, sollten sie nicht kapitalstark genug sein. Die Mindestmengen wiederum legen fest, wie viele Operationen ein Krankenhaus pro Jahr vorweisen muss, um sie überhaupt noch abrechnen zu dürfen. Die Fallpauschalen schließlich, nach denen jeder medizinische Handgriff abgerechnet wird, hebeln schon seit mehr als zehn Jahren eine freie Preisbildung unter den Kliniken aus.

In dieser Konstellation bedeutet der zinslose Kredit einer Stadt einen enormen Vorteil gegenüber anderen Kliniken, die keine so solvente Trägerin haben. 2017 half die Kommune schon mal mit 9,3 Millionen Euro für Investitionen in die Klimatechnik, Endoskopie und den Brandschutz aus, in diesem Jahr gab es nochmals 2,4 Millionen Euro, erneut für Brandschutzmaßnahmen. Mit dem Beschluss des Kartellamtes steigt aber das Risiko, das Geld auch mal wieder zurückzubekommen.

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