Die neue Gesundheitspolizei
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07.11.2019, Berlin: Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, gibt zu den abschließenden Beratungen über drei Gesetzentwürfe aus dem Bundesgesundheitsministerium im Deutschen Bundestag ein Pressestatement ab. Bild: dpa
Die Reform des Medizinischen Dienstes nimmt den Krankenkassen Einfluss. Und bringt auch inhaltliche Änderungen mit sich.
In der inzwischen langen Reihe der Streitigkeiten zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den Krankenkassen sticht dieses Gesetz besonders hervor: Das am Donnerstag von der Koalition im Bundestag beschlossene „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“. Denn es nimmt den Krankenkassen Einfluss auf den Medizinischen Dienst, wenn auch weniger, als zunächst von Spahn geplant.
Der Dienst prüft in ihrem Auftrag etwa Abrechnungen der Kliniken oder stellt fest, welcher der fünf Pflegegrade einem Pflegepatienten zugebilligt wird – und damit wie hoch die monatlichen Zuwendungen der Pflegeversicherung ausfallen. Die Krankenkassen haben nun ab dem ersten Januar 2020 weniger zu sagen beim Medizinischen Dienst (MD), auch wenn ihnen die Mehrheit der Stimmen bleibt. Wohl aber müssen sie ihn weiter finanzieren.
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