Kommission ist für Gründung von Luzerner Spital-AG

Mit der Änderung des Spitalgesetzes sollen das Luzerner Kantonsspital (Luks) und die Luzerner Psychiatrie (Lups) in gemeinnützige Aktiengesellschaften mit Holding-Struktur umgewandelt werden.

Yasmin Kunz
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Seit 2008 ist das Luzerner Kantonsspital eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Mit der Gründung der AG werden die Betriebsstandorte Luzern, Sursee und Wolhusen in einem Tochterunternehmen zusammengefasst. Der Kanton Luzern bleibt zu hundert Prozent Eigentümer.

Kürzlich äusserte sich nun die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask) dazu. In einer Mitteilung schreibt die Kommission, präsidiert von FDP-Kantonsrat Jim Wolanin aus Neuenkirch, dass sich diese Rechtsform für ein Unternehmen dieser Grösse bewähren werde. Die Kommission sei sich den grossen Herausforderungen in der Spitalversorgung bewusst und wolle dafür die entsprechenden Strukturen schaffen, wird Jim Wolanin in der Mitteilung zitiert. Den Entwicklungen im Gesundheitswesen könne nur in Verbundlösungen mit anderen Spitälern begegnet werden.

Personal hat beim GAV ein Mitspracherecht

Die Anstellungsbedingungen für das Personal würden weiter attraktiv bleiben, ist die Gask überzeugt. Der Vertrag der Mitarbeiter würde neu über das Obligationenrecht und nicht mehr über das kantonale Personalrecht geregelt. Ausserdem soll ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgearbeitet werden. Der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf (CVP) verlangt nun Verhandlungen der Sozialpartner über einen GAV, welcher die heutige Situation abbildet, wie es in der Mitteilung heisst. Über die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrags soll dereinst das Personal abstimmen können.

Änderung gegenüber Botschaft der Regierung

In der Botschaft der Regierung war ursprünglich nicht vorgesehen, das Personal über den Gesamtarbeitsvertrag abstimmen zu lassen. Das Spital hat aber bereits vorgängig auf seiner Website kommuniziert, dass man plane, «auch wenn das Gesetz dies nicht vorschreiben wird, nach dessen Annahme die Mitarbeitenden über die Einführung eines GAV abstimmen zu lassen». Als Begründung fügt das Luzerner Kantonsspital, der grösste der grösste Arbeitgeber der Zentralschweiz, an: «Dem Luks sind die Meinung und der Einbezug der Mitarbeitenden wie auch die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Personalkommission aber sehr wichtig.»

Die erste Lesung im Luzerner Kantonsrat findet voraussichtlich in der Dezembersession satt. Die zweite Behandlung des Geschäfts ist auf Januar 2020 angesetzt.