Luzern: Kommission stimmt zu

Geplante Spital-AG nimmt weitere Hürde

Das Luzerner Kantonsspital soll in eine Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons umgewandelt werden.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Das Luzerner Kantonsspital und die Psychiatrie sollen künftig als Aktiengesellschaften geführt werden. Die zuständige Kommission des Kantonsrats stimmt diesen Plänen zu. Sie schiebt allfälligen Privatisierungsgelüsten aber einen klaren Riegel.

Der Luzerner Regierungsrat will das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie in gemeinnützige Aktiengesellschaften umwandeln. Diese Rechtsform sei für Unternehmen solcher Grösse und Komplexität geeigneter und die Spitäler für die Zukunft besser gewappnet, so die Begründung, die allerdings linke Kreise nicht restlos überzeugt (zentralplus berichtete).

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates spricht sich hingegen grossmehrheitlich dafür aus, dass die Rechtsform der kantonalen Spitalunternehmen geändert wird. «Die Kommission ist sich den grossen Herausforderungen in der Spitalversorgung bewusst und möchte die zur Bewältigung notwendigen Strukturen schaffen», wird Jim Wolanin, Präsident der GASK, in einer Mitteilung zitiert.

Fusion soll Qualität gewährleisten

Der rasante medizinische Fortschritt, die Digitalisierung, der zunehmende Qualitäts-, Preis-, und Kostendruck, der Fachkräftemangel und die Investitionsbedürfnisse würden eine dynamische und zeitgerechte Trägerschaft erfordern, schreibt die GASK in einer Mitteilung. Aus ihrer Sicht trägt das neue Spitalgesetz diesen Herausforderungen insofern Rechnung, als dass diese Entwicklungen nur in Verbundlösungen mit anderen Spitälern und Gesundheitsdienstleistern bewältigt werden können.

Konkret ist in Luzern eine engere Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Nidwalden geplant. Die Synergien sollen genutzt werden, um die Qualität und Effizienz der Leistungen zu erhalten und die Attraktivität der Spitäler zu wahren.

AG bleibt im alleinigen Besitz des Kantons

Für die Kommission ist es zentral, dass die Spital-Aktiengesellschaften einen gemeinnützige Zweck haben und im alleinigen Besitz des Kantons bleiben. Die Umwandlung werde auf das medizinische Angebot der Spitäler keine Auswirkung haben, so die GASK.

Ebenso betont sie, dass das Personal weiterhin über attraktive Anstellungsbedingungen verfügen soll. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse würden übernommen. Und: Das Personal soll über das Ergebnis von Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag abstimmen können.

Kommission will mitreden

Dass der Kanton wesentlich an Einfluss verliert, glaubt die GASK nicht. Die politische Steuerung bleibe gleich. Der Regierungsrat übe das Aktionärsrecht des Kantons aus. Die zentralen Vorgaben würden zudem durch den Regierungsrat mit der Eignerstrategie festgelegt. Allerdings hat die GASK eine Bestimmung in den Gesetzesentwurf aufgenommen, wonach die Kommission vor dem erstmaligen Erlass der Eignerstrategie und bei vorgesehenen Änderungen zu konsultieren ist.

Das neue Spitalgesetz wird voraussichtlich in 1. Lesung in der Dezembersession im Luzerner Kantonsrat behandelt. Die 2. Lesung findet gemäss aktuellem Stand der Dinge im Januar 2020 statt.

Der Kanton erklärt das Vorhaben im Video:

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