Wachwechsel beim 1. Senat des BSG

Wachwechsel

© mazzur

Es steht ein Wachwechsel beim Vorsitz des ersten Senats des Bundessozialgerichts bevor. Prof. Dr. Hauck tritt am 31.12.2019 nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand. Normalerweise ist ein solcher Personalwechsel höchstens eine kurze Meldung wert. Nicht so in diesem Fall: Das Wirken des Senats unter dem Vorsitzenden Hauck hat eine Schneise der Zerstörung im Verhältnis zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern geschlagen. Eminent wichtig ist daher die Frage: Wie geht es für Krankenhäuser weiter beim BSG?

Umstrittene Urteile

Kein Senat des Bundessozialgerichts hat derart umstrittene Urteile gesprochen, wie der erste Senat in den letzten Jahren. Die “problematische” Rechtsprechung fing schon an, als Dr. Masuch die Geschicke des ersten Senats noch leitete. Zumindest auf Papier.

Dabei ist nicht nur das Krankenhausleistungsrecht im Fokus. Auch die Bezahlung von Krankengeld war Gegenstand von einer “eigenwilligen” Interpretation der Rechtsnorm. Die Folge der “Krankengeldfalle” war, dass Tausende langzeit-kranke Versicherte um dringend notwendiges Krankengeld geprellt wurden.

Der Gesetzgeber sah sich in den letzten Jahren aufgrund dieser und anderer unbilliger Rechtsprechung wiederholt gezwungen, die Gesetze anzupassen. Zum Beispiel wurde die Verkürzung der Verjährungsfrist notwendig, um die Schlaganfallversorgung zu retten. Diese Maßnahme führte zu einer Klagewelle der Kassen, die ihre Jahre zurück reichende Nachforderungen gefährdet sahen. Das BSG beschrieb diese Klageflut als “ärgerlich” und sah die Ursache in einer nicht ausreichenden Information der politischen Akteure über Aufgaben, Funktionsweise und Bedeutung der Sozialgerichtsbarkeit (Tätigkeitsbericht 2018 des BSG).

Wachwechsel

Selbständige Arbeit als Kodierfachkraft / MD-Managerin / Beraterin.

Klingt das für dich nach einer guten Idee?
Dann ist unser Partnerprogramm für dich gemacht!

Professor Hauck zeigte sich gesprächsbereit aber unbelehrbar über seine Interpretation des Sozialgesetzes. Letzteres ist auch selbstverständlich; die richterliche Unabhängigkeit ist ein hohes Gut und eine Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit. Eine Folge kann aber sein, dass die Bürger im ungünstigen Fall einer fragwürdigen höchstinstanzlichen Rechtsprechung schutzlos ausgeliefert sind.

Auch eine Verfassungsklage konnte den ersten Senat unter Hauck nicht einfangen. Die Forderung, Prof. Hauck in weniger schädlichen Rechtsgebieten abzuschieben führte ebenso wenig zu einem Erfolg. Nicht überraschend. Das letzte Mal, dass ein Bundessozialrichter in dieser Weise unschädlich gemacht wurde, traf es 2007 Herrn Wolfgang Meyer, seines Zeichens Vorsitzender des 4. Senats. Seine Entscheidungen hatten aber den mächtigen Rentenkassen geschadet und nicht bloß Krankenhäusern und Beitragszahlern (Spiegel berichtete).

Da bleibt letztlich nur die Hoffnung auf eine personelle Änderung, auf den Zahn der Zeit, sozusagen. Diese Änderung kündigt sich nun an: Am Ende des Jahres wird Herr Hauck seinen Hut nehmen und sich in den Ruhestand verabschieden. Der letzte Verhandlungstermin ist für den 17. Dezember geplant.

Das mag manchen freuen und anderen beunruhigen. Letztlich ist es aber nur eine Personalie. Wichtiger als die Vergangenheit ist die Zukunft: Wie geht es weiter?

Spezielle Fragen zur Kodierung und im MD-Management ohne aufwendige Recherche beantworten?
Unser online Praxis-Handbuch!

Wie geht es weiter?

Nach dem Wachwechsel werden die Karten neu gemischt. Aber wie?

Im Gespräch war die Nachfolge durch einen der beisitzenden Richter des ersten Senats (Coseriu und Estelmann) oder durch einen ungenannten Richter aus dem LSG NRW. Diese Gerüchte wurden in Krankenhauskreisen hinter vorgehaltener Hand und mit einem Gesichtsausdruck des Entsetzens geflüstert. Es kommt aber anders: Wir haben beim BSG nachgefragt.

Wachwechsel - Schlegel

Prof. Dr. Rainer Schlegel © Bundessozialgericht

Prof. Dr. Schlegel, der derzeitige Gerichtspräsident, hat den Wunsch geäußert, den Vorsitz des ersten Senats übernehmen zu dürfen. Das Präsidium des BSG wird darüber Mitte Dezember entscheiden. Man rechnet damit, dass man dem Wunsch des Präsidenten entsprechen wird.

Damit wird die Tradition des ersten Senats als “Präsidentensenat” wieder aufgegriffen, die zuletzt von Masuch und von Wulffen hochgehalten wurde.

Wofür steht Rainer Schlegel?

Damit ist beantwortet, mit wem es wohl weiter gehen wird, aber noch nicht, wie es denn weiter gehen könnte.

Wer eine Revolution erwartet hatte, wird wohl enttäuscht werden. Herr Schlegel hat sich in der Vergangenheit mehrfach hinter “seinem” Senatsvorsitzenden Hauck gestellt und keine erkennbaren umstürzerischen Anstalten gemacht. Als sich der Gesetzgeber beispielsweise gezwungen sah, mit Notmaßnahmen die Schlaganfallversorgung zu retten, kritisierte Herr Schlegel nicht etwa die Rechtsprechung des 1. Senats, sondern die Infrastruktur der Schlaganfallstationen. Er mutmaßte, dass Dank des BSG zukünftig viele Schlaganfallpatienten besser versorgt würden.

Der Gerichtspräsident outet sich damit als medizinischer Laie, der die Abläufe im Krankenhauses nicht gut kennt. Er argumentiert mit dem Volksglauben “schneller ist immer besser”. Das disqualifiziert ihn aber noch nicht als “gerechten Richter”. Ein Gerichtspräsident wird wohl kaum Richter seines Gerichts offen kritisieren. Wie Herr Schlegel wirklich denkt, sollten wir an seinen zukünftigen Taten ablesen.

Bis dahin bleiben uns nur Worte. Einige davon will ich Ihnen zum Schluss nicht vorenthalten. Sie sind zwar selbstverständlich, haben aber in der gegenwärtigen Lage den Klang einer Verheißung:

Die Rechtsprechung ist nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Sie ist dafür verantwortlich, dass Gesetze und untergesetzliche Normen eingehalten und rechtmäßig ausgeführt werden. Darin erschöpft sich auch im Bereich der Gesundheitsversorgung die Rolle des Bundessozialgerichts.Aus: Vortrag aus Anlass des Jahrespressegesprächs des Bundessozialgerichts am 5.2.2019

Die Fortbildung des Rechts durch die Gerichte ist und muss die seltene Ausnahme bleiben. Die Setzung rechtlicher Maßstäbe ist das Primat des demokratischen Gesetzgebers.” Aus: Rechts-Fragen – Was meinen Sie, Herr Schlegel? ZRP 6/2018 187

Fragen Sie. Hinterfragen Sie. Kritisieren Sie uns. Und wenn uns einmal etwas gut gelungen sein sollte, sagen Sie uns auch: ‘Das haben Sie gut gemacht, weiter so.’Aus: Vortrag aus Anlass des Jahrespressegesprächs des Bundessozialgerichts am 5.2.2019

In diesem Sinne freuen wir uns auf den neuen Vorsitzenden des ersten Senats des BSG.

Online Schulungen Kodierung für Profis und Anfänger?
Schauen Sie sich unsere E-Learning-Angebote an!