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JurAgentur-Meldung vom:30.10.2019
Entscheidung vom:30.10.2019
Gerichtsbarkeit:Arbeitsgerichtsbarkeit
Gericht:Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 465/18
Themenbereiche:Arbeit

Mehrere Hunderttausend kirchliche Arbeitsverträge fehlerhaft

BAG: Betroffene können noch Jahre alte Forderungen geltend machen

Erfurt (jur). Für wohl mehrere hunderttausend kirchliche Arbeitsverhältnisse sind sogenaundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.nnte Ausschlussfristen fehlerhaft vereinbart. Betroffene Arbeitnehmer können undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.daher noch Forderungen gegen ihren Arbeitgeber geltend machen, die schon Jahre zurückliegen, wie am Mittwoch, 30. Oktober 2019, das BundesarbeitsgericundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ht (BAG) in Erfurt entschied (Az.: 6 AZR 465/18).

Geklagt hatte ein heutigerundDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Rentner, der von 1996 bis 2016 bei einer Kirchengemeinde imoderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Rheinland als Küster und Reinigungskraft angestellt war. Erst im undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Ruhestand stellte er fest, dass er von 2005 bis 2015 nac.Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.h einer zu niedrigen Entgeltgruppe bezahlt worden sei. Für den entgangenen Mehrverdienst fordert er eine Nachzahlung von 14.300 Eu!Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ro.

Die Kirchengemeinde lehnte dies ab. Sie verwies auf die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO), auf die der Arbeitsvertra,Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.g des früheren Küsters Bezug genommen hatte. Diese enthält eine Ausschlussfrist von sechs Monaten, innerhalb derer AroderDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.beitnehmer Forderungen gegen den Arbeitgeber geltend machen müssen.

Das BAG bestätigte nun zwar, dass derOriginaltext von www.juragentur.deDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. Verweis auf die KAVO wirksam ist und daher auch die Ausschlussfrist als vereinbart gilt. Gegebenenfalls könne der Rentner undDieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.aber Schadenersatz verlangen, weil die Gemeinde ihn nicht gesondert a§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.uf diese Frist hingewiesen hat.

Hintergrund ist das „Nachweisgesetz“. §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.Dies verpflichtet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten ü§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.ber die wichtigsten Regelungen ihres Arbeitsvertrags schriftlich zu infor§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.mieren. Üblich geschieht dies durch Aufnahme entsprechender Klauseln in den Arbeitsvertrag selbst, eine andere schriftliche Information wäre aber§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. ebenfalls zulässig. Eine Ausnahme besteht laut Gesetz für Tarifverträge; hier reicht die Inbezugnahme aus.

Hierzu ur§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.teilte nun das BAG, dass die Ausschlussfristen zu den wichtigen Bedingungen eines Arbeitsvertrags gehören, die der Arbeitgeber schriftlich§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. „nachweisen“ muss. Dies sei hier nicht geschehen.

Die Ausnahmeklausel für Tarifverträge greife hier nicht. Denn§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. kirchliche Arbeitsrechtsregelungen würden nicht unter §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.vergleichbaren Bedingungen wie ein Tarifvertrag ausgehandelt.

Im Ergebnis gilt die Ausschlussfrist zwar als vereinb§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.art. Kirchliche Arbeitnehmer können aber Schadenersatz§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion. verlangen und sich darauf berufen, dass sie die Frist nicht kannten, §Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.weil der Arbeitgeber nicht entsprechend den Vorgaben des Nachweisgesetzes darüber informiert hat.

Dem klagenden ehemaligen Küster s§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.teht daher entsprechend Schadenersatz zu, wenn er tatsächlich fehlerhaft eingruppiert war. Dies soll nun das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseld§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.orf prüfen.

ENDE mwo/fle§Dieser Text darf nicht kopiert werden! Bitte benutzen Sie ausschließlich die Druckfunktion.

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