Die Vorgabe an die Luzerner Spitäler, gewisse Operationen grundsätzlich ambulant durchzuführen, hat sich gemäss Kanton ausbezahlt. Der Kanton habe über drei Millionen Franken gespart, ohne dass es für die Krankenkassen und die Patienten Nachteile gegeben habe.
Luzern
Die Stadt Luzern. - Pixabay

Luzern hatte Mitte 2017 als erster Kanton eine Liste mit Operationen eingeführt, die nur noch in begründeten Fällen stationär im Spital durchgeführt werden dürfen. Für den Kanton war dies eine Sparmassnahme: Bei den stationären Operationen muss er 55 Prozent der Kosten übernehmen, während ambulante Eingriffe ganz zu Lasten der Grundversicherung gehen. Weil ambulante Eingriffe günstiger als stationäre sind, sollten die Krankenkassen dennoch nicht stärker belastet werden, versprach der Kanton Luzern bei der Einführung.

Die in die Operation «ambulant vor stationär» gesteckten Ziele wurden im Jahr 2018 erfüllt und sogar übertroffen. Gegenüber 2016 seien die stationären Eingriffe bei den Listen-Operationen um 52,2 Prozent zurückgegangen, teilte die Staatskanzlei mit. Die Zahl der stationären Eingriffe sei um über tausend gesunken. Dies entspreche Einsparungen von 3,2 Millionen Franken, erwartet worden seien 3 Millionen Franken.

Die zahlenmässig stärkste Verlagerung vom Bettentrakt ins Ambulatorium wurde bei den Kniespiegelungen, den Leistenbrüchen und den Krampfadernbehandlungen festgestellt. Grosse relative Rückgänge von bis zu 89 Prozent gab es auch bei den Behandlungen von Hämorrhoiden, bei Herzkatheteruntersuchungen, bei Nierensteinzertrümmerungen, bei Metallentfernungen und bei Eingriffen an der Gebärmutter.

Auch bei Eingriffen, bei denen der Kanton keine grundsätzlich ambulante Behandlung verlangt, wurde eine Verlagerung festgestellt. Dies zeige, dass die Spitäler ihre neu vorhandenen ambulanten Kapazitäten nutzten, schreibt die Staatskanzlei. Die Einsparungen dürften damit 4,4 Millionen Franken übertreffen.

Abstriche bei der Qualität gibt es gemäss Staatskanzlei durch das Regime «ambulant vor stationär» nicht. Auch würden die Krankenkassen und damit die Prämienzahler nicht stärker belastet. Der eingeschlagene Weg solle deswegen fortgesetzt und allenfalls die Liste erweitert werden. Das Potential der ambulanten Medizin sei noch nicht ausgeschöpft. Es brauche auch Anpassungen bei der Spitalplanung und bei den Preisen.

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es auch auf nationaler Ebene eine Liste mit Eingriffen, die grundsätzlich ambulant vorzunehmen sind. Die Luzerner Liste sei aber umfassender, teilte die Staatskanzlei mit.

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