Erschienen in:
11.11.2019 | Pflege | Berufspolitisches Forum
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Diskussionspapier für eine Reform der Krankenhausfinanzierung in Deutschland aus der Perspektive der Intensivmedizin
verfasst von:
Prof. Dr. Reimer Riessen, Prof. Dr. Andreas Markewitz, Maja Grigoleit, Prof. Dr. Christian Karagiannidis, Prof. Dr. Christian Waydhas, Thomas van den Hooven, Carsten Hermes, Prof. Dr. Stefan John, Prof. Dr. Hilmar Burchardi, Prof. Dr. Martin Möckel, Prof. Dr. Uwe Janssens, Dr. Ulf Dennler, Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN)
Erschienen in:
Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin
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Ausgabe 1/2020
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Zusammenfassung
Zahlreiche Stimmen fordern derzeit in Deutschland eine Reform der Krankenhausversorgung und -finanzierung, um Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte zu korrigieren und das System auf die Herausforderungen der Zukunft einzustellen. Mit der Notfallstufenregelung und Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen sowie der Ausgliederung der Kosten für die Pflege aus den auf Diagnosis-Related-Groups (DRG) basierenden Fallpauschalen hat die Gesundheitspolitik erste Schritte einer Reform eingeleitet, die auch die Intensiv- und Notfallmedizin betreffen. In diesem Diskussionspapier schlägt eine Gruppe von Intensiv- und Notfallmedizinern, Medizincontrollern und Vertretern der Pflege noch weitreichendere Reformen vor, die in 5 Punkten zusammengefasst werden können: 1. Allgemeinkrankenhäuser, die mit Intensivstationen und Notaufnahmen an der Akut- und Notfallversorgung teilnehmen, sind als Bestandteil der Daseinsfürsorge in der Krankenhausplanung auszuweisen. 2. Bei der Planung der Intensivversorgung sind die Kriterien des Notfallstufenkonzepts des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für eine Basis-, eine erweiterte und eine umfassende intensivmedizinische Versorgung aufzugreifen, um systemrelevante Kliniken zu identifizieren und jeweils angemessene Struktur- und Qualitätskriterien zu definieren. 3. Die Finanzierung dieser systemrelevanten Kliniken sollte insgesamt durch einen Grundbetrag (fixe Kosten wie Personal und Infrastruktur plus Investitionen) und eine fallbezogene Vergütung (variable Sachkosten) sichergestellt werden. 4. Für die Ermittlung des erforderlichen Personalbedarfs für Pflegekräfte, Ärzte und Therapeuten sind geeignete Instrumente einzusetzen, die auch Intensivstationen und Notaufnahmen adäquat berücksichtigen. 5. Um eine solche Personaleinsatzplanung ebenso wie eine zeitgemäße Umsetzung von Qualitätssicherung und Behandlungskonzepten zu gewährleisten, muss die Ausstattung der Krankenhäuser mit moderner Informationstechnologie dringend verbessert werden.