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Berner Spitäler bezahlen über 100 Millionen

Die Berner Spitäler haben gemäss den Richtern jahrelang zu hohe Kosten für ambulante Behandlungen – also solche ohne Übernachtung – verrechnet.

Vier Jahre Verhandlungen, mehrere Millionen überprüfte Rechnungen und über 100 Millionen Franken Rückzahlungen. So lautet die Bilanz eines Streits zwischen den Krankenkassen und den Berner Spitälern, der nun endlich beigelegt werden konnte.

Diesen Monat schlossen die Richter das letzte noch hängige Verfahren ab, die Sache ist damit offiziell erledigt. Die Folgen der jahrelangen Auseinandersetzung aber bekommen die Spitäler nach wie vor jeden Tag zu spüren.

Rückblende: Anfang Oktober 2015 veröffentlicht das Bundesverwaltungsgericht ein aufsehenerregendes Urteil. Die Berner Spitäler haben gemäss den Richtern jahrelang zu hohe Kosten für ambulante Behandlungen – also solche ohne Übernachtung – verrechnet.

Die Krankenkassen wehrten sich gegen den vom Regierungsrat festgelegten Tarif und bekamen letztlich recht. Die Folge: Die Spitäler mussten den Versicherungen das zu viel verrechnete Geld für die Jahre 2010 bis 2015 zurückzahlen. Christoph Schöni, Geschäftsführer des Verbandes der Spitäler im Kanton Bern, rechnete damals mit einer Gesamtsumme von rund 120 Millionen Franken.

Jetzt, vier Jahre später, ist klar: Er lag mit seiner Schätzung nicht weit daneben. «Den genauen Betrag kennen wir zwar nicht, aber es waren über 100 Millionen Franken», sagt Schöni.

Dass sein Verband keinen detaillierten Überblick über die Rückzahlungen hat, liege in erster Linie daran, dass manche Krankenkassen nach dem Urteil direkt auf die einzelnen Spitäler zugegangen seien und sich so auf eine Summe geeinigt hätten. Dieses Vorgehen wählten etwa die vier ­Mitglieder des Versicherungsverbandes Curafutura.

Folgen bis heute

Tarifsuisse hingegen, zu der 44 Krankenkassen gehören, und die Groupe Mutuel beschritten den rechtlichen Weg. Zwar konnten sie sich mit dem Spitalverband in einem Vergleich über die Rückzahlungen für die Jahre 2011 bis 2015 einigen.

Streitpunkt war jedoch die Frage, ob die Behandlungen von 2010 nicht zu weit zurückliegen, als dass noch Geld eingefordert werden könnte. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass dem nicht so sei.

Laut Christoph Schöni ist deshalb nun definitiv, dass die am Verfahren beteiligten Spitäler Tarifsuisse 43,8 Millionen und der Groupe Mutuel 6,6 Millionen Franken zurückzahlen müssen. Die Differenz zum Gesamtbetrag von über 100 Millionen entfällt laut Schöni auf die bilateralen Verhandlungen zwischen Kassen und Spitälern.

Alles gut also? Keinesfalls, sagt Schöni. Bereits kurz nach Bekanntwerden des Urteils 2015 kritisierten die Spitalunternehmen, dass die Tarife für ambulante Leistungen schon damals nicht kostendeckend gewesen seien. Die Richter hätten dieses Problem mit ihrem Entscheid noch verschärft.

«Kommt hinzu, dass die von der Politik gewollte und volkswirtschaftlich sinnvolle Verschiebung vom stationären in den stark defizitären ambulanten Bereich den Druck auf die Spitäler massiv erhöht.» Zwar versuche sein Verband jedes Jahr, höhere Tarife auszuhandeln.

Die Krankenkassen würden aber mit Verweis auf die laufenden Bestrebungen auf Bundesebene für eine neue Spitalfinanzierung abwinken. Schöni: «Wir verfolgen die Situation sehr genau, haben uns aber noch nicht auf das weitere Vorgehen festgelegt.»