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Gemeinnützige Aktiengesellschaft: Luzerner Kantonsspital steht vor Wandel

Der Luzerner Kantonsrat hat in der Dezember-Session entschieden, dass das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden sollen. Die Spitäler erhalten so die optimalen Voraussetzungen für eine flexible und transparente Unternehmensorganisation und -führung. Zudem können sie Versorgungsverbünde mit anderen Anbietern eingehen. Der Kantonsrat hat der Gesetzesrevision in erster Beratung zugestimmt.

Die Spitäler sind so in der Lage, die Herausforderungen in der Spitalversorgung bestmöglich zu bewältigen und der Luzerner Bevölkerung langfristig eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Spitalversorgung zu gewährleisten. Foto: LUKS.

Mit der Änderung des Spitalgesetzes sollen das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden (siehe Video). Der Kantonsrat hat der Vorlage in erster Beratung mit 77 zu 33 Stimmen zugestimmt. Gemeinnützige Aktiengesellschaften haben sich für Unternehmen solcher Grösse und Komplexität als Rechtsform bewährt. Die Spitäler erhalten mit den Änderungen die optimalen Voraussetzungen für eine flexible und transparente Unternehmensorganisation und -führung. Zudem können sie Versorgungsverbünde mit anderen Anbietern eingehen.

Das Aktionärsrecht des Kantons wird durch den Regierungsrat ausgeübt

Die Spitäler sind so in der Lage, die Herausforderungen in der Spitalversorgung bestmöglich zu bewältigen und der Luzerner Bevölkerung langfristig eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Spitalversorgung zu gewährleisten. Der Kanton Luzern hat dieselben Mitbestimmungsrechte wie bisher. Die zwei gemeinnützigen Aktiengesellschaften sind im alleinigen Eigentum des Kantons Luzern. Das Aktionärsrecht des Kantons wird durch den Regierungsrat ausgeübt. Er legt die zentralen Vorgaben mit der Eignerstrategie fest.

Verhandlungen der Sozialpartner sind im Gange

Der Kantonsrat hat einen Antrag gutgeheissen, wonach der Regierungsrat die zuständige Kommission beim erstmaligen Erlass der Eignerstrategien und bei vorgesehenen Änderungen konsultieren muss. Weitere Anträge, die unter anderem die Mitspracherechte des Kantonsrats betreffen, wurden zurück an die vorberatende Kommission überwiesen und werden in der 2. Beratung behandelt. Noch unklar ist, ob es einen Gesamtarbeitsvertrag für das Personal geben soll. Verhandlungen der Sozialpartner dazu sind im Gange.

Session: Auch ein neues Geldspielgesetz per Juli 2020

Das neue Bundesgesetz über Geldspiele ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Der Kantonsrat hat nun der kantonalen Umsetzung zugestimmt. In den Bereichen, in denen der Kanton Regeln treffen kann, übernimmt er inhaltlich weitgehend die Bestimmungen des heutigen Lotteriegesetzes. Jedoch müssen Veranstalterinnen und Veranstalter von bewilligungspflichtigen Kleinlotterien künftig keine Abgabe von fünf bis zehn Prozent der Einsätze mehr entrichten. Der Kantonsrat ist der Auffassung, dass diese Abgabe jene bestraft, die durch Vereinsarbeit oder freiwilliges Engagement einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Zusammenleben leisten. Das neue Gesetz tritt per 1. Juli 2020 in Kraft.