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Krankenhausplanungsausschuss einigt sich auf Investitionen in zusätzliche Ausbildungsplätze für Krankenpflege und Strukturmaßnahmen

Ministerin Carola Reimann: „Stationäre Versorgung konsequent weiterentwickeln“


Niedersachsen fördert große Strukturmaßnahmen im Krankenhaussektor ebenso wie die Erhöhung von Ausbildungskapazitäten in der Krankenpflege. Darauf hat sich der Krankenhausplanungsausschuss unter dem Vorsitz von Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann in seiner Sitzung am Mittwoch verständigt.

Die Ministerin erklärt dazu: „Wir betreiben die Entwicklung der stationären Versorgung in Niedersachsen konsequent weiter und nehmen große Investitionen in diesem Bereich vor. Mit den beschlossenen Maßnahmen gehen wir die Herausforderung der Sicherstellung des Fachkräftebedarfs in der Krankenpflege entschlossen an. Darüber hinaus investieren wir im Sinne der Patientinnen und Patienten auch weiterhin in bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur. Davon wird unter anderem auch das Klinikum Oldenburg profitieren, das im Rahmen der Aufnahme in das Investitionsprogramm des Landes mit rund 167 Millionen Euro für die Umsetzung wichtiger Baumaßnahmen planen kann.“

Insgesamt investiert das Land in den Jahren 2019 bis 2022 gemeinsam mit den Kommunen und dem Bund eine Milliarde Euro in die niedersächsischen Krankenhäuser.


Hintergrundinformationen:

Der Krankenhaus-Planungsausschuss

Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im Krankenhausplanungs-ausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie - mit beratender Stimme - die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (§ 3 Abs. 3 NKHG) sind mit den unmittelbar Beteiligten bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen anzustreben.

Krankenhaus-Investitionen allgemein

Von 2019 bis 2022 investiert das Land gemeinsam mit den Kommunen und dem Bund eine Milliarde Euro in die niedersächsischen Krankenhäuser.

Im Rahmen der Krankenhausinvestitionsprogramme 2018 und 2019 wurden bereits 33 Baumaßnahmen sowie der Neuerwerb von medizinisch-technischen Großgeräten an niedersächsischen Kliniken gefördert.

Zusätzlich zu der 1 Milliarde Euro stellt das Land eine Pauschalförderung für Niedersachsens Kliniken im Umfang von jährlich rund 115 Millionen Euro bereit.

Der Strukturfonds II

Ein wichtiges Thema in der Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses am Mittwoch war der Krankenhausstrukturfonds. Erstmals zum 01. Januar 2016 wurde dieser Fonds errichtetet und zunächst mit 500 Millionen Euro ausgestattet (Strukturfonds I). Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 hat der Bund die Förderung mit Mitteln des Strukturfonds in den Jahren 2019 bis 2022 im Umfang von jährlich 500 Millionen Euro fortgesetzt (Strukturfonds II). Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Land mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligt. Für die erforderliche Ko-Finanzierung hat das Land Niedersachsen ein Sondervermögen errichtet. Das Fördervolumen im Rahmen des Strukturfonds beträgt insgesamt rund 355 Mio. Euro (Bundes- und Landesmittel) für den Zeitraum 2019 bis 2022. Darüber hinaus werden in dem neuen Sondervermögen neben der Ko-Finanzierung des Strukturfonds II weitere rund 145 Mio. für bedeutsame Krankenhausinvestitionen zusätzlich vom Land zur Verfügung gestellt.

Im Zentrum der Förderungen nach dem Strukturfonds II werden große strukturverbessernde Maßnahmen wie Zentralisierungen, Zusammenlegungen und Zusammenschlüsse von Kliniken stehen.

Gleichzeitig ist auch die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungskapazitäten in der Pflege insbesondere durch Erweiterungen von Krankenpflegeschulen eine wichtige strukturelle Maßnahme. Der Planungsausschuss hat sein Einvernehmen dahingehend erklärt, dass für konkrete Projekte im Bereich der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten die förderfähigen Kosten durch das Land ermittelt und anschließend das formale Verfahren zur Beantragung der Fördermittel beim Bundesversicherungsamt eingeleitet wird. Für die Förderung der Steigerung der Ausbildungskapazitäten wurden folgende Projekte vorgesehen:

  • Hann. Münden, Klinikum, Erweiterung der Krankenpflegeschule um 20 Plätze, 0,13 Mio. Euro
  • Rotenburg, Diakonieklinikum, Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten, 0,76 Mio. Euro

Fortschreibung der Prioritätenliste

Weiterhin hat der Planungsausschuss sein Einvernehmen zur Erhöhung der Fördersummen im Rahmen des Investitionsprogramms für zwei Vorhaben erklärt. Es handelt sich um

  • · das St. Josef-Hospital Cloppenburg für die Maßnahme „Sanierung und Erweiterung St.-Josefs-Hospital 1. BA 1. und 2. TA“ als letzter Finanzierungsabschnitt von bisher 2 auf 13,5 Mio. Euro. (Gesamtförderung dann 34,5 Mio. Euro) sowie
  • · den Nachtrag der Schüchtermannklinik Bad Rothenfelde für die Maßnahme „Modernisierung Station 6/7 Kardiologische Intensiv/IMC Station“ 18,5 Mio. (Gesamtförderung dann 42,4 Mio. Euro).

Zentren

Der Ausschuss erklärte zudem sein Einvernehmen bezüglich der Ausweisung der nachstehend genannten Kliniken als Zentren im Krankenhausfachplan:

  1. das Krankenhaus Ludmillenstift in Meppen als sogenannter „überregionaler Stroke Unit“
  2. Das St. Bernward Krankenhaus in Hildesheim als onkologisches Zentrum

Kliniken, die als Zentren ausgewiesen sind, können mit den Gesetzlichen Krankenkassen über Zuschläge verhandeln, mit denen beispielsweise spezielle Leistungen und besondere Koordinierungsaufgaben zusätzlich vergütet werden.

Fortschreibung des Krankenhausplanes

Im Übrigen wurde eine Vielzahl von Anträgen bezüglich der Anpassung der Bettenkapazitäten und -gliederung an den tatsächlichen Bedarf beraten und das Einvernehmen hinsichtlich der Fortschreibung des Krankenhausplanes hergestellt.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.12.2019

Ansprechpartner/in:
Oliver Grimm

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