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Leistenbruch ambulant behandeln?

Der Ärztliche Qualitätszirkel Vulkaneifel warnt vor zunehmenden Belastungen für Ärzte und Patienten durch Gesetzesänderungen.
Künftig sollen Patienten schneller aus dem Krankenhaus entlassen werden und einige Behandlungen nur noch ambulant möglich sein. Symbolfoto: Sassi/pixelio.de

Künftig sollen Patienten schneller aus dem Krankenhaus entlassen werden und einige Behandlungen nur noch ambulant möglich sein. Symbolfoto: Sassi/pixelio.de

Die Ärzte im Landkreis Vulkaneifel schlagen Alarm. Sie warnen, dass das »Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen«, das die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung neu ordnet (»MDK-Reformgesetz«), negative Auswirkungen auf Patienten und Ärzte hat. Insbesondere ambulant tätige Ärzte bekämen die Folgen zu spüren bekommen. Das Gesetz wurde Anfang November beschlossen und soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. In der vergangenen Woche versammelten sich 28 Haus-, Fach- und Krankenhausärzte aus dem gesamten Vulkaneifelkreis, um sich über die aktuelle Situation der Patientenversorgung und die immer neuen Reglementierungen und Einschränkungen auszutauschen. »Patienten können oftmals nicht verstehen, dass bestimmte Verordnungen nicht mehr möglich sind, ob es sich um Medikamente oder um Behandlungen handelt«, sagt der Allgemeinmediziner Dr. Alois Pitzen stellvertretend für den Ärztlichen Qualitätszirkel Vulkaneifel. Einschränkungen für stationäre Einweisungen Bei der Versammlung wurde unter anderen über das MDK-Reformgesetz berichtet. Demnach seien in Zukunft zunehmende Einschränkungen für stationäre Einweisungen vorgesehen sind, so Pitzen. So sollen beispielsweise Leistenbrüche nicht mehr stationär behandelt werden können und Entlassungen. zudem sollen noch schneller durchgeführt werden – sogar dann, wenn beim Patienten zwar keine Akutmaßnahmen mehr erforderlich seien, aber noch intensiver Versorgungs- und Betreuungsbedarf bestehe oder er zu Hause keine Hilfe habe, sich aber nicht selbst versorgen könne. Wenn Schmerzen nach einer Operation noch eine Behandlung mit Infusionen erfordern, solle dies künftig kein Grund mehr für einen stationären Aufenthalt sein, erklärt Pitzen: »Dass ein Patient erst dann aus dem Krankenhaus entlassen wird, wenn er wieder weitgehend gesund ist, trifft leider nicht mehr zu.« Damit werde ein Teil der Versorgung der Kranken, die noch einen intensiven Betreuungsbedarf benötigen, in den ambulanten Bereich verlagert. Der allerdings sei bereits jetzt ärztlich unterversorgt und werde die zusätzlichen Aufgaben nicht wird stemmen können, mahnen die Ärzte des Vulkaneifelkreises. »Leidtragende sind Patienten und Ärzte«, sagt Pitzen. »Das ist nicht zu bewältigen« Im Kreis versorgen derzeit sechs Ärzte durchschnittlich je 3.700 Patienten, rechnet er vor. In fünf Jahren werden es zwei Ärzte mit je 10.500 Patienten sein. »Das ist nicht zu bewältigen«, sagt der Arzt: »Ich vermute auch vorsichtig, dass es in drei Jahren nicht mehr zwei Krankenhäuser im Kreis geben wird.« Für die Versorgung stehe immer weniger Geld zur Verfügung. »Ein Kollege hat zu mir Gesagt: Du hast deinen Job nicht verstanden. Du sollst den alten Leuten sagen, dass für sie kein Geld mehr da ist«, so Pitzen sarkastisch: »Aber in die Rolle lasse ich mich nicht drängen.« Zudem sollten Ärzte besser vor Regressansprüche der Krankenkassen geschützt werden. »Die Krankenkassen ändern die Regeln so schnell, das kann man so schnell gar nicht lesen.« Bürger sollen sich melden Änderungen seien nur gemeinsam mit Hilfe der Bevölkerung zu erwirken. »Die Ärztinnen und Ärzte des Vulkaneifelkreises wollen sich daher regelmäßig treffen, Missstände sollen benannt und veröffentlicht werden«, kündigt er an. Deshalb ruft der Ärztliche Qualitätszirkel Vulkan­eifel die Bürger im Landkreis dazu auf, den Ärzten zu schreiben, wenn sie Beeinträchtigungen im Gesundheitswesen erfahren haben. »Wir werden Ihre Meldungen aufnehmen und uns für Lösungen mit den Verantwortlichen einsetzen«, kündigt Pitzen an.  Bürger können sich per Post wenden an: Ärztlicher Qualitätszirkel Vulkaneifel, c/o Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 54550 Daun


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