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Gies stellt Kleine Anfrage zum Krankenhaus

Der Landtagsabgeordnete erwartet von der Landesregierung Antowrten zur Situation des St. Josef-Krankenhauses Adenau.
Horst Gies

Horst Gies

Der Landtagsabgeordnete Horst Gies (CDU) hat eine Kleine Anfrage zur Situation des Adenauer St. Josef-Krankenhauses an de Landesregierung gestellt. Hier ist die Anfrage im Wortlaut: Zukunft des St. Josef-Krankenhauses Adenau Im Herbst 2019 versetzten Ankündigungen des Krankenhausträgers, die chirurgische Abteilung des St. Josef-Krankenhaus Adenau zu schließen, eine ganze Region in Unruhe. Damit wurde nicht nur ein Wegbrechen eines wichtigen Teils der medizinischen Grund- und Erstversorgung befürchtet, sondern der erste Schritt Richtung Schließung des Krankenhauses. Kurz vor Jahresende hat dann Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler in der Presse bekanntgegeben, dass sie froh sei, dass es gelungen ist, in Adenau auch im nächsten Jahr ein chirurgisches Angebot vorzuhalten. Dies allerdings nur in Form einer chirurgischen Praxis mit Tagesversorgung. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Ist die Grund-und Regelversorgung im Krankenhaus Adenau ab dem 01.01.2020 gesichert und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung, sollte dies nicht der Fall sein, dieses Problem kurzfristig lösen? 2. Ist aus Sicht der Landesregierung eine chirurgische Tagesambulanz in Adenau ein geeignetes Instrument, die entsprechende Versorgung der Bevölkerung durchgehend zu sichern, insbesondere mit Blick auf die große flächenmässige Ausdehnung der Verbandsgemeinde Adenau und der Nachbarregionen sowie die regelmäßigen Großveranstaltungen am Nürburgring? 3. Welche Maßnahmen wird das Land im Rahmen seiner Krankenhausplanung ergreifen, um den Standort des Krankenhauses Adenau auch zukünftig langfristig sicherzustellen und welche Fachabteilungen sollen dort auf Dauer vorgehalten werden? 4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass aus dem Krankenhausstrukturfonds des Bundes genug Mittel für eine zukunftssichere Ausrichtung des Krankenhauses Adenau bereitstehen und wie will die Landesregierung sicherstellen, dass für Adenau auch in Zukunft jährlich 400.000 Euro als Sicherungszuschlag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz des Bundes bereitgestellt werden, obwohl als Voraussetzung für diesen Zuschlag die Vorhaltung einer Fachabteilung für Chirurgie vorgeschrieben ist? Horst Gies


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