Überfüllte Notfallambulanzen in Krankenhäusern, überlastete Ärzte und wegen stundenlanger Wartezeiten genervte Patienten: Jährlich suchen mehr als zehn Millionen Bundesbürger die Notaufnahmen deutscher Krankenhäuser auf – beim Bereitschaftsdienst der Kassenärzte werden jährlich nur acht Millionen versorgt.

Dreh- und Angelpunkt der Reform aber sind die „Integrierten Notfallzentren“ (INZ), die an bestimmten Krankenhäusern als zentrale Anlaufstellen errichtet und rund um die Uhr zugänglich sein sollen. Patienten sollen dort entweder sofort in die Notaufnahme geschickt oder von Bereitschaftsärzten weiterbehandelt werden.

Ein Modell, das nicht neu ist: Schon heute gibt es an 700 Krankenhausstandorten Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken, die oft als Portalpraxen bezeichnet werden. Das Ministerium allerdings will die Strukturen vereinheitlichen.

Umstritten ist, wer die Anlaufstellen betreibt und finanziert. Das Ministerium will, dass Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) diese Anlaufstellen als gemeinsame Unternehmen führen. Die Kassen sind gegen einen solchen dritten Sektor mit eigenen Strukturen und Abrechnungsregeln.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Verantwortung für die Notfallversorgung bei den Krankenhäusern. Sie stünden bereit, um „gemeinsam mit den Ländern die Notfallversorgung zu organisieren“, erklärte Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die KVen brauche man dafür nicht.