Digitalisierung im Gesundheitswesen

„Lasst uns aufhören, nur darüber zu reden“

Laut Philipp Butzbach, stellvertretender Vorsitzender der Fokusgruppe Connected Health im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., wird das DVG den Weg für eine „längst überfällige Digitalisierung des Gesundheitswesens“ ebnen.

Philipp Butzbach, stellvertretender Vorsitzender der Fokusgruppe Connected Health im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

„Es gibt jetzt schon zahlreiche Anwendungen, die Patienten etwa beim Abnehmen helfen oder Diabetiker unterstützen, Ernährung und Insulin aufeinander abzustimmen“, weiß Philipp Butzbach vom BVDW.

MOB: Herr Butzbach, am 7. November 2019 wurde im Bundestag das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) beschlossen, das den Patienten zugute kommen soll. Die Meinungen dazu sind zwiegespalten. Wer profitiert Ihrer Ansicht nach tatsächlich von diesem Gesetz und warum?
Philipp Butzbach:
Das Gesetz wird den Weg für eine längst überfällige Digitalisierung des Gesundheitswesens ebnen. In erster Linie profitieren von den darin getroffenen Regelungen vor allem Unternehmen der Digitalbranche, die mit ihren digitalen Gesundheitslösungen nun deutlich geringere Hürden zu nehmen haben. Das wird viel Bewegung in den Markt bringen. Von den zusätzlichen Angeboten profitieren aber letztlich alle, insbesondere Patienten, Ärzte und Krankenkassen.

MOB: Wer sind auf der anderen Seite die „Verlierer“ und warum?
Butzbach:
Von Verlierern würde ich hier nicht sprechen, aber etablierte Unternehmen sehen sich fortan mit einer Konkurrenz aus dem digitalen Bereich konfrontiert. Das ist wahrscheinlich am Anfang etwas unangenehm, aber letztlich werden sie dadurch auf fitter. Diese Situation wird den ganzen Markt beleben.

MOB: Wie steht die deutsche Bevölkerung digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen anno 2019 überhaupt gegenüber?
Butzbach:
Nach einer repräsentativen Umfrage, die der BVDW in diesem Sommer veröffentlicht hat, steht die deutsche Bevölkerung digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen sehr offen gegenüber. Demnach würden 58 Prozent der Bundesbürger einen Arzt, eine Praxis, eine Klinik oder eine Krankenkasse bevorzugen, wenn diese mittels einer App mit ihnen enger kommunizieren, ihnen Terminvorschläge und -erinnerungen senden oder ihnen über die App den Austausch von Röntgenbildern und Befunden vereinfachen würden. 57 Prozent der Befragten geben an, dass Ärzte dazu verpflichtet werden sollen, KI als automatisierte Zweitmeinung in die Untersuchung miteinzubeziehen, wenn diese Krankheiten mit einer höheren Wahrscheinlichkeit erkennen kann bzw. Diagnosen treffender erstellen kann als Menschen. Und innerhalb kürzester Zeit wird die Bevölkerung die Vorzüge nicht mehr missen wollen.

MOB: Welche konkreten Vorteile und Möglichkeiten ergeben sich durch das DVG für die Patienten?
Butzbach:
Es gibt jetzt schon zahlreiche Anwendungen, die Patienten etwa beim Abnehmen helfen oder Diabetiker unterstützen, Ernährung und Insulin aufeinander abzustimmen. Solche Anwendungen sollen künftig einfacher erstattungsfähig sein. Patienten bekommen damit Zugang zu innovativen Ideen, die auf einfache Art konkrete Probleme Alltagsprobleme lösen. Das heißt, die Medizin wird viel patientenzentrierter. Darüber hinaus sind weitere Vorteile offensichtlich: Da in den vergangenen Jahren derart wenig Bewegung in unserem Gesundheitssystem war, können digitale Gesundheitslösungen für zahlreiche Probleme einen Lösungsansatz darstellen. Im ländlichen Raum etwa können diese in bestimmten Bereichen Versorgungslücken schließen.

MOB: Welches Potenzial besitzt Künstliche Intelligenz (KI) im medizinischen Bereich? KI als automatisierte Zweitmeinung – wäre das denkbar?
Butzbach:
Das Potenzial ist enorm. KI als automatisierte Zweitmeinung ist nicht nur denkbar, es sollte eine Verpflichtung sein. Wenn eine Software die Chance signifikant erhöht, etwa anhand bestehender Befunde Krebs zu identifizieren, kann sie Leben retten.

MOB: Inwieweit halten Sie Videosprechstunden für sinnvoll?
Butzbach:
In bestimmten Fällen – etwa in ländlichen Gegenden mit Versorgungsengpässen – wird daraus ein erheblicher Mehrwert für Patienten resultieren. Es ist aber auch wichtig, den Kontext zu betrachten. Natürlich gibt es Befunde, für die eine persönliche Vorstellung des Patienten immer notwendig bleiben wird. Wenn aber die Alternative ist, dass jemand – aus welchen Gründen auch immer – einen persönlichen Arztbesuch nicht wahrnehmen kann, ist die Videosprechstunde ein großes Plus und eine große Chance, die Versorgung insgesamt deutlich zu verbessern.

MOB: Apotheker, Krankenhäuser und Co. sind dazu verpflichtet, sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen. Inwieweit attackiert solch ein verpflichtendes digitales Netzwerk den Datenschutz und die Privatsphäre der Bürger?
Butzbach:
Gerade in solch sensiblen Bereichen wie im Gesundheitswesen müssen Datenschutz und Privatsphäre höchste Priorität haben. Mit den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen haben wir hier bereits ein sehr hohes Schutzniveau. Wir müssen uns vor allem den Nutzen eines solchen Netzwerkes ins Gedächtnis rufen: Die Datenbasis für Diagnosen und Krankheitsbilder wird deutlich erweitert. In der Konsequenz bedeutet das eine massive Verbesserung der Versorgung. Und wir müssen dem Bürger die Hoheit über seine Daten geben.

MOB: Stichwort „Elektronische Patientenakte“: Inwieweit werden Versicherte hier zukünftig überhaupt noch über ihre Daten bestimmen können?
Butzbach:
Inwieweit können sie das denn jetzt? Auch hier wird es ja einen sehr eingeschränkten Zugriff nur für ausgewählte Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser auf jeweils nur einen Teil der jeweiligen Daten geben. Und das Potenzial an dieser Stelle ist groß: So können Befunde aus der Vergangenheit oder Arzneimittelunverträglichkeiten viel schneller angerufen werden.

MOB: Wo sehen Sie noch Lücken im DVG, die zeitnah geschlossen werden sollten?
Butzbach:
Das DVG wird sich in der Praxis beweisen müssen – der Einschnitt ist so radikal, dass sich sehr viel verändern wird. Falls es Lücken zu schließen geben sollte, wird sich das sehr bald zeigen. Sehen wir es einfach als eine erste Version getreu dem Motto: Lasst uns aufhören, nur darüber zu reden, und es tun!

Bildquelle: BVDW

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