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Pflegeuntergrenze: Kliniken halten Vorgaben ein

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Helmut Zeilfelder, Pflegerischer GNH-Geschäftsführer
Helmut Zeilfelder, Pflegerischer GNH-Geschäftsführer © Bernd Schölzchen

Pflegeintensive Krankenhaus-Bereiche unterliegen seit einem Jahr einer Verordnung, die gewährleisten soll, dass Patienten ausreichend versorgt werden. Sie hat den sperrigen Namen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung.

Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.

Konkret bedeuten die Vorgaben zum Beispiel in der Intensivmedizin: In der Tagschicht werden maximal 2,5 Patienten von einer Pflegekraft betreut im Nachtdienst sind es 3,5 Patienten pro Pflegekraft. Wir haben bei der Gesundheit Nordhessen Holding (GNH) im Landkreis Kassel nachgefragt, ob sie die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung einhalten konnte. Zur GNH gehören die Krankenhäuser in Wolfhagen, Bad Arolsen, Hofgeismar und das Klinikum Kassel.

„Die Verordnung war im vergangenen Jahr nur für das Klinikum Kassel relevant, und die Vorgaben konnten vollständig erfüllt werden“, sagte Helmut Zeilfelder, Leiter des Zentralbereichs Pflege- und Patientenservice in der GNH und pflegerischer Geschäftsführer des Klinikums Kassel. Für dieses Jahr seien die Vorgaben der Verordnung deutlich ausgeweitet worden. Dadurch seien nun auch die GNH-Kliniken im Landkreis Kassel und in Bad Arolsen eingebunden. Die Personalbesetzung sei entsprechend ausgerichtet worden.

Für die Dokumentation der Verordnung müssen Durchschnittswerte der Personalbesetzung gemeldet werden. Dadurch sei der Verwaltungsaufwand höher, wie Zeilfelder erklärte. Eine Softwareschnittstelle, die die GNH für diesen Zweck eingeführt hat, soll den Pflegekräften diese Zusatzaufgabe erleichtern.

„Die Gesundheit Nordhessen ist als großer und attraktiver Ausbildungsbetrieb mit einem breiten Spektrum an Fachdisziplinen personell gut aufgestellt. Hochspezialisierte Bereiche wie Intensiv- und OP-Pflege sind jedoch im Klinikum Kassel angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege zunehmend schwerer zu besetzen“, machte Zeilfelder deutlich.

Krankenhäuser der GNH nicht betroffen

Die Verordnung war im Jahr 2019 nur für das Klinikum Kassel relevant, weil die Grundversorgungskrankenhäuser der GNH aufgrund ihrer Größe und der Belegungszahlen noch nicht unter die Regelung fielen. Sowohl hinsichtlich der Anzahl der Fachdisziplinen, der Belegungszahlen der jeweiligen Klinik als auch des Verhältnisses, wie viel Patienten eine Pflegefachkraft maximal versorgen darf, sind die Vorgaben zum Jahreswechsel ausgeweitet worden.

Von Monika Wüllner

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