PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 02.09.2019 Deutsche Krankenhausgesellschaft lässt Pflegepersonaluntergrenzen scheitern

GKV-Spitzenverband

Portrait von Frau Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes

Stefanie Stoff-Ahnis

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verweigert die gesetzlich vorgesehene Vereinbarung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020.

Die geplante Vereinbarung war in den letzten Monaten bereits bis zur Unterschriftsreife verhandelt worden. Basis dafür waren die durch das Institut für die Krankenhaus-Entgelte (InEK) abgefragten und von den Kliniken übermittelten tatsächlichen Pflegepersonalbesetzungen der gesetzlich vorgesehenen Bereiche. Frist für diese Vereinbarung war der 31. August dieses Jahres. Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hatte der Vereinbarung bereits zugestimmt; die DKG hat die Verhandlungen jedoch – wie schon im Jahr 2018 – scheitern lassen.

Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Wir bedauern außerordentlich, dass es nicht zu einer Vereinbarung gekommen ist, denn Pflegepersonaluntergrenzen dienen dem Patientenschutz. Der sollte auch in der DKG nicht als nachrangig angesehen werden.“

Hintergrund

Im Gefolge des letzten Pflegegipfels 2017 hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass für sogenannte pflegesensitive Bereiche Untergrenzen für die Pflegepersonalausstattung festgelegt werden. Damit soll Patientengefährdung verhindert werden. DKG und GKV-Spitzenverband sind beauftragt, jährlich bis Ende August solche Untergrenzen für das Folgejahr festzulegen. Kommt es nicht zu einer Einigung, ist eine Ersatzvornahme durch den Bundesgesundheitsminister vorgesehen.

Da die DKG sich schon im letzten Jahr geweigert hatte eine Vereinbarung abzuschließen, sind die Pflegepersonaluntergrenzen für 2019 mit der „Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung“ durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft gesetzt worden. Sie gelten für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. So ist beispielsweise vorgesehen, dass für 10 Patienten in der Geriatrie mindestens eine Pflegekraft verfügbar ist - nachts für 20 Patienten. Für 2020 waren gemäß Gesetzesvorgabe erstmals auch Untergrenzen für die Herzchirurgie und die Neurologie vorgesehen. Sie dürften nunmehr durch Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministers in Kraft gesetzt werden, was der GKV-Spitzenverband im Interesse der Patientinnen und Patienten begrüßt.

Dokumente und Links