Krankenkassen rechnen falsch ab – eine ist zu Rückzahlung bereit
Das Wichtigste in Kürze
- Die grössten 15 Krankenkassen der Schweiz haben Spitalrechnungen falsch abgerechnet.
- Laut dem Konsumentenschutz will nur eine Kasse das Geld zurückzahlen.
- Der Konsumentenschutz empfiehlt Betroffenen trotzdem eine Rückerstattung zu verlangen.
Die 15 grössten Schweizer Krankenkassen haben Spitalrechnungen jahrelang falsch abgerechnet: und das sogar absichtlich und zulasten der Versicherten. Dies offenbart eine Umfrage der Stiftung für Konsumentenschutz.
Patienten müssen mit dem Spital-Beitrag von 15 Franken einen Teil der Spitalabrechnung übernehmen. Auf diese vom Patienten übernommenen Kosten haben die 15 grössten Krankenkassen einen Selbstbehalt von 10 Prozent verrechnet. So mussten die Patienten einen Selbstbehalt auf etwas zahlen, was sie jedoch selbst vollständig übernehmen.
Bundesgericht bestätigt Unzulässigkeit der Krankenkassen
Dieses Jaht hat sich das Bundesgericht im Mai mit der Angelegenheit beschäftigt. Das Resultat der Untersuchung: Die obersten Richter bestätigten die Unzulässigkeit der Krankenkassen in diesem Aspekt.
Doch obwohl die Krankenkassen unzulässig handelten, weigern sie sich gegen eine Rückzahlung der einkassierten Beträge. Es gibt lediglich eine einzige Ausnahme:die Concordia.
Die Krankenkassen werden auch vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht zurückgepfiffen. Das BAG hatte die Abrechnungsmethode nämlich ausdrücklich gutgeheissen.
Sara Stalder, die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, sagt zum Verhalten des Amtes: «Offensichtlich bemüht sich das BAG, das eigene Fehlverhalten nicht an die grosse Glocke zu hängen. Stattdessen stellt es sich schützend vor die Krankenkassen, die mit dem Segen des BAG falsch abgerechnet haben. Leidtragende sind einmal mehr die Patienten.»
Einen kleinen Trost gibt es immerhin in der Einsicht der Krankenkassen. Diese haben vor, in Zukunft korrekt abzurechnen.
Dennoch gibt es eine eindeutige Empfehlung des Konsumentenschutzes: Betroffene sollten trotzdem eine Rückerstattung verlangen.