Hirslanden-Arzt hat «Sorgfaltspflicht verletzt»

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Implantate-SkandalHirslanden-Arzt hat «Sorgfaltspflicht verletzt»

Acht Patienten wurden in Hirslanden-Spitälern mangelhafte Implantate eingesetzt. Der federführende Arzt hat die Personen dabei laut Untersuchungsbericht nicht ausreichend informiert.

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Aus einem Untersuchungsbericht, den die Privatklinikgruppe Hirslanden am Samstag veröffentlicht hat, geht hervor, dass der umstrittene Berner Arzt Max Aebi wohl die medizinische Sorgfaltpflicht verletzt hat. Bereits im November 2018 hatte der Recherchedesk von Tamedia aufgedeckt, dass Aebi Patienten potenziell schädliche Implantate eingesetzt hatte.

Es handelt sich dabei um die umstrittene Bandscheiben-Prothese Cadisc-L. Umstritten ist diese, da verschiedene Studien beim Test an Affen zum Schluss kamen, dass die Implantate gefährlich seien. Trotzdem gab die Herstellerfirma Ranier Technology das Produkt zum Verkauf frei.

Dabei war Aebi an der Lancierung des Produkts massgeblich beteiligt. Er war bei der Entwicklung der künstlichen Bandscheibe dabei und setzte diese anschliessend zwischen 2010 und 2014 mehreren Patienten ein. Er hatte die Resultate der Tier-Studien damals als realitätsfern und nicht aussagekräftig bezeichnet, obwohl es bei zwei Dritteln der Studienteilnehmer zu ernsthaften Komplikationen wie beispielsweise Knochenverlust gekommen war.

Acht Patienten betroffen

Aebi konnte sich von einem Erfolg der Cadisc-L darüber hinaus einen finanziellen Erfolg versprechen. Mit Ranier Technology hatte er nämlich eine vertragliche Vereinbarung über Aktienoptionen abgeschlossen.

Wie der Untersuchungsbericht nun zeigt, wurden die umstrittenen Implantate in zwei Hirslanden-Spitälern bei insgesamt acht Patienten eingesetzt. Bei diesen Personen mussten seitdem Revisionsoperationen durchgeführt werden. Aebi hatte sie damals aber nicht darüber informiert, dass die Prothesen von der Firma zurückgerufen worden waren. Im Bericht heisst es folglich: «Er dürfte damit gegenüber den Patienten seine Aufklärungs- und medizinischen Sorgfaltspflichten nicht wahrgenommen haben.»

Auch das finanzielle Interesse Aebis am Erfolg des Implantats wird vom Untersuchungsbericht bestätigt. So heisst es dort: «Er hatte ein direktes finanzielles Interesse am Erfolg des Implantats und damit auch an einer raschen Markteinführung.» Diesen Interessenkonflikt habe er weder seinen Patienten noch dem Spital offengelegt, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre.

Staatsanwaltschaft leitet Untersuchung ein

Die Hirslanden-Kliniken ziehen ihre Konsequenz aus diesem Vorfall. Ab Herbst müssen alle Ärzte ihre Interessensbindungen in einem öffentlich-zugänglichen Register bekannt geben. «Mit diesem Schritt wird künftig sichergestellt, dass Patientinnen und Patienten volle Transparenz über allfällige persönliche Interessen ihres behandelnden Arztes an der Verwendung von Implantaten, Wirkstoffen oder Behandlungsmethoden haben», heisst es in einer Mitteilung des Spitals.

Aebis Anwalt sagt gegenüber dem Recherchedesk von Tamedia aus, dass den Autoren des Berichts schlicht nicht alle relevanten Dokumente und Aussagen vorgelegen seien. Der Arzt muss sich nun einer Untersuchung der Berner Staatsanwaltschaft stellen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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