Gesundheitswesen
10-Millionen-Finanzspritze: Erhält das Kantonsspital Aarau mehr Geld dank Sonderstatus?

Die Regierung will Vorhalteleistungen stärker entschädigen – für Baden sind keine höheren Beiträge vorgesehen.

Fabian Hägler
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Mit der Geldspritze des Kantons liessen sich die Mittel für den geplanten KSA-Neubau leichter erwirtschaften.

Mit der Geldspritze des Kantons liessen sich die Mittel für den geplanten KSA-Neubau leichter erwirtschaften.

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Vor fünf Monaten haben die Verantwortlichen des Kantonsspitals Aarau (KSA) ihre Baupläne vorgestellt. «Dreiklang» heisst das Projekt, das mit Kosten von 619 Millionen Franken markant über dem ursprünglichen Kostendach von 500 Millionen Franken liegt.

Regelmässig werden seither Stimmen laut, die bezweifeln, dass das Kantonsspital die Baukosten stemmen kann. Der prominenteste Warner ist SVP-Fraktionschef und Regierungsratskandidat Jean- Pierre Gallati. Er hat mehrfach die Frage aufgeworfen, ob die finanzielle Belastung tragbar ist, obwohl das Spital die vom Kanton vorgegebenen Renditeziele seit Jahren verfehlt.

Geldspritze würde Rendite des KSA klar verbessern

Im letzten Jahr hat das KSA einen bescheidenen Gewinn von 300 000 Franken erzielt. Die Ebitda-Marge, eine Kennzahl für die Rendite, lag mit 5,8 Prozent klar unter der Kantonsvorgabe von 10 Prozent. Doch für das kommende Jahr dürfen die KSA-Verantwortlichen auf eine massive Finanzspritze des Kantons hoffen.

«Die versorgungsrelevanten Leistungen des Spitals sollen erstmals ab dem Jahr 2020 mit 10 Millionen Franken jährlich entschädigt werden», ist auf Seite 222 des kantonalen Aufgaben- und Finanzplans nachzulesen. Das KSA habe für den Aargau eine hohe Versorgungsrelevanz und müsse «Vorhalteleistungen in allen medizinischen Bereichen erbringen, um die Anforderungen an eine adäquate Versorgung, insbesondere in Notfällen, zu gewährleisten», heisst es dort zur Begründung.

Öffentlich diskutiert wurde die geplante Finanzspritze für das Spital bisher noch nicht. «Der Grosse Rat beschliesst im November mit dem Budget 2020, ob der Kanton dem KSA die bisher nicht abgegoltenen Vorhalteleistungen vergüten kann», sagt Emek Cerit, Sprecherin des Gesundheitsdepartements, auf Anfrage der AZ.

Kein zusätzliches Geld für Kantonsspital Baden

Basis für die staatliche Millionen-Unterstützung ist der spezielle Status des Kantonsspitals Aarau. Die Regierung spricht von einem sogenannten Endversorgerspital, wie Sprecherin Cerit erklärt: Um die Versorgungssicherheit im Aargau zu gewährleisten, habe der Regierungsrat beschlossen, an diesem Sonderstatus festzuhalten und die damit zusammenhängenden Kosten für Vorhalteleistungen abzugelten. Berechnungen des Gesundheitsdepartements hätten einen Betrag von etwas über 10 Millionen Franken ergeben, sagt Cerit.

In der aktuellen gesundheitspolitischen Gesamtplanung sind die Kantonsspitäler Aarau und Baden als gleichwertig definiert. Für das KSB sind im Finanzplan allerdings keine zusätzlichen Kantonsgelder vorgesehen. Sowohl das KSA als auch das KSB haben laut Cerit die Funktion eines Zentrumsspitals. Die Spitäler koordinieren und konzentrieren demnach mit verschiedenen Behandlungsschwerpunkten die spezialisierte und die hochspezialisierte Versorgung im Kanton. «Der Regierungsrat hat die Kriterien für ein Zentrumsspital mit Endversorger-status definiert und das KSA ist das einzige Spital, das diese Kriterien erfüllt», begründet Emek Cerit. So ist das Kantonsspital Aarau auf den Spitallisten anderer Kantone aufgeführt, übernimmt komplexe Fälle von anderen Spitälern, überweist allerdings selber kaum Patienten an andere Kliniken.

Auf die Frage, ob die KSA-Führung beim Kanton einen Antrag für stärkere finanzielle Unterstützung gestellt hat, antwortet Sprecherin Cerit ausweichend. «Es ist seit langem bekannt, dass gewisse Vorhalteleistungen des KSA nicht abgegolten werden», sagt sie. Bei der Auseinandersetzung mit dem Gutachten der Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC) zur Situation und strategischen Ausrichtung des KSA habe der Regierungsrat schon im Januar verkündet, dass es wichtig sei, am Endversorgerstatus des Spitals festzuhalten. Damals habe die Regierung auch angekündigt, «dass eine Überprüfung der Entschädigung für gemeinwirtschaftliche Leistungen stattfinden wird», hält Cerit fest.

Regierungsrats-Kandidaten entscheiden wohl mit

Ob die staatliche 10-Millionen-Unterstützung im Kantonsparlament mehrheitsfähig ist, lässt sich schwer abschätzen. Je nach zeitlicher Ansetzung der Budgetdebatte dürfte sich im Grossen Rat eine interessante Konstellation ergeben: Wenn der Kantonsbeitrag vor dem 24. November behandelt wird, werden mit Jean-Pierre Gallati (SVP), Jeanine Glarner (FDP) und Severin Lüscher (Grüne) drei Grossratsmitglieder darüber mitentscheiden, die selber in den Regierungsrat gewählt werden möchten.