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KSBL mit Tarifbeschwerde abgeblitzt - dennoch zufrieden mit Urteil

Das Kantonsspital Baselland (KSBL) erlitt eine doppelte Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte in Dreierbesetzung über den Tarifentscheid der Baselbieter Regierung vom 6. Februar 2018. Diese hatte die Baserate für das KSBL für 2012 auf 9920 Franken und für 2013 auf auf 9851 Franken festgelegt. Dies tat die Regierung «hoheitlich», weil sich zuvor KSBL und Krankenkassen nicht hatten einigen können. Zu diesen beiden Jahren hatte die Regierung bereits 2013 Tarife festgelegt, damals 10175 respektive 10140 Franken. Doch diese Baserates hatte das Bundesverwaltungsgericht am 26. März 2015 aufgrund einer Beschwerde der vom Verband Tarifsuisse vertretenen Kassen gekippt und den Streitfall zur Neufestlegung an die Regierung zurückgereicht. Die Tarifvorstellungen des KSBL und der Kassen - letztere mit untereinander uneinheitlichen Ansätzen - blieben in der Folge unterschiedlich. Das Spital wollte höhere Tarife als die Kassen. Der Streit zog sich dahin, auch unter Anhörung des Preisüberwachers, bis die Regierung im Februar 2018 ihren neuen Entscheid fällte.

Letztinstanzlich geklärt

Gegen diesen neuen Tarifentscheid wehrten sich sowohl das KSBL als auch die Kassen, letztere in Form von zwei Playern: Tarifsuisse und der CSS-Gruppe. Die Parteien wollten die neuen Tarife in ihrem Sinne korrigieren lassen. Am 3. August 2018 nahm das Bundesamt für Gesundheit Stellung, die Beschwerden seien abzulehnen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun am 6. September 2019 endgültig. Nach der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) von 2007 zur Spitalfinanzierung seien Vorgehen und Referenzen bei der Tariffestlegung noch nicht klar etabliert; der Kantonsregierung sei daher «in der Einführungsphase der leistungsbezogenen Fallpauschale» ein «weiter Ermessensspielraum» zuzugestehen. Die Baselbieter Regierung sei mit ihrem Tarifentscheid von 2018 für stationäre akutsomatische Behandlungen im KSBL innerhalb dieses Spielraumes geblieben, hält das Gericht in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest: Die Baserate «kann (...) toleriert werden». Darum seien alle Beschwerden sowohl des KSBL als auch der insgesamt 47 involvierten Krankenkassen abzuweisen.

2013er-Tarif unbefristet

In einem Punkt jedoch wird der Regierungsentscheid vom Februar 2018 aufgehoben: Die verfügte Befristung bis Ende 2013, welche die Regierung wegen des ersten Gerichtsurteils zu dieser Zeitperiode für richtig erachtet hatte, könne «nicht bestätigt werden». Damit gelte die ab Januar 2013 geltende Baserate von 9851 Franken unbefristet. Das Gericht verweist auf das KVG und die Rechtsprechung dazu: Ein hoheitlich verfügter Tarif gelte «grundsätzlich für die Dauer des vertragslosen Zustandes und ist in der Regel nicht zu befristen». Die Tarifpartner könnten jederzeit die geltenden Tarife per Beschwerde anfechten oder einen neuen Tarif zu vereinbaren.

KSBL zufrieden

Das KSBL nehme des Urteil entgegen und werde es vertieft analysieren, sagte Finanzchef Remo Anceschi auf Anfrage. Auf den ersten Blick handle es sich jedoch um eine erfreuliche Botschaft aus St. Gallen. Dies insbesondere, weil nun Tarifsicherheit für die Zeit von 2012 bis 2019 bestehe. Für diesen Tarifstreit hat das KSBL Rückstellungen von über 21 Millionen Franken gebildet. Laut dem Finanzchef reicht diese Summe «mit Sicherheit» aus, um das Urteil abwickeln zu können.

SDA/kha