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19.09.2019

Start des Anfrageverfahrens nach § 6 Abs. 4 BPflV (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - PEPP) für 2020 über das InEK Datenportal

Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2020 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-PEPP-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


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