Nidwaldner Spitalhochzeit rückt rasant näher

Ein interessiertes grosses Publikum liess sich übers geplante definitive Zusammengehen der Spitäler Nidwalden und Luzern informieren.

Markus von Rotz
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Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur geplanten Hochzeit: Unterzeichnung des Aktionärsbindungsvertrags zwischen den Gesundheitsdirektoren Michèle Blöchliger (Nidwalden) und Guido Graf (Luzern). (Bild. Corinne Glanzmann, Stans, 07. November 2018)

Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur geplanten Hochzeit: Unterzeichnung des Aktionärsbindungsvertrags zwischen den Gesundheitsdirektoren Michèle Blöchliger (Nidwalden) und Guido Graf (Luzern). (Bild. Corinne Glanzmann, Stans, 07. November 2018)

Benno Fuchs, CEO des Kantonsspitals Luzern, und Urs Baumberger, in gleicher Funktion beim Kantonsspital Nidwalden tätig, strotzten am Montag am öffentlichen Informationsabend in Stans vor Wertschätzung und gegenseitiger Sympathie. Was aber, wenn dereinst in Luzern ein anderer Chef am Ruder sein sollte, der den Nidwaldnern nicht so gut gesinnt ist? Das war eine rhetorische Frage an diesem Abend. Dahinter steckte die unausgesprochene Aufforderung, dass sich Nidwalden absichern und die Details gut regeln soll, um nicht überfahren zu werden.

Was die «Spital-Heirat» mit Luzern bedeute, war der Titel über dem Abend, an dem 120 interessierte Besucher teilnahmen. Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger gab die Antwort in ihrer kurzen Einführung: Die Beweggründe der Vision Lunis (Spitalregion Luzern/Nidwalden) von 2009 seien noch immer gültig: Man wolle eine «qualitativ hochstehende Versorgung» in einem regionalen Verbund, damit man «die knappen Ressourcen möglichst optimal einsetzen» und sich konsequent vernetzen könne.

«Wenn man acht Jahre verlobt ist und immer noch heiraten will, macht man es wohl schon richtig. Wir kennen uns inzwischen sehr gut.»

Hanspeter Kiser, Spitalrat

Hanspeter Kiser, Spitalrat beider Häuser, betonte, damit zwei öffentlich-rechtliche Anstalten wie die zwei Spitäler über die Kantonsgrenze hinweg zusammenarbeiten könnten, brauche es eine Aktiengesellschaft. Dieser Weg sei «die mit Abstand vorteilhafteste Lösung für die Bevölkerung von Nidwalden», zeigte sich der Stansstader Unternehmensberater überzeugt. Die Mitsprache- und Vetorechte des Kantons Nidwalden seien klar geregelt, auch die Vertretung im künftigen Verwaltungsrat. Man wähle je die Form der sogenannten gemeinnützigen AG, was bedeute, dass die Besitzerkantone nicht unendlich Kapital rausziehen könnten. Die erwirtschafteten Mittel wolle man wieder ins Spital investieren. «Die Kantone könnten maximal 1,5 Prozent Dividende herausnehmen.» Das wären 150000 Franken, davon 40 Prozent für Nidwalden gemäss vereinbartem Aktienkapitalanteil, so Kiser.

«Luzerner Kantonsspital nimmt den Nidwaldnern nichts weg»

Die CEO Benno Fuchs und Urs Baumberger hoben hervor, wie wichtig eine Zusammenarbeit mit kurzen Wegen sei und dass diese für beide Spitäler Vorteile bringe. «Wir bieten einen Riesenpot an Spezialisten, die auch in Nidwalden wohnortsnahe Leistungen erbringen können», betonte Fuchs. «Das Luzerner Kantonsspital nimmt den Nidwaldnern nichts weg, wir sind für den Kanton Luzern zuständig.»

«Früher leitete ein Chefarzt das Spital Sursee – nicht viel grösser als Stans –, heute haben wir für fast jedes Gelenk einen Spezialisten.»

Benno Fuchs, CEO Kantonsspital Luzern

Am Beispiel der Chirurgie zeigte Baumberger, wie Nidwalden von Spezialisten profitiere. Man habe in Luzern einen sehr guten Chirurgen geholt und in Stans zum Chefarzt gemacht, nun arbeite er zu 70 Prozent hier, in Luzern aber, wo seine Aufstiegschancen blockiert gewesen wären, arbeite er noch für den restlichen Teil seines Pensums, weil Nidwalden ihn nicht auslasten könnte. Das zeige, dass die «Hochzeit» mit Luzern dem Personal neben umfangreicherem Erfahrungsaustausch und erleichtertem Stellenwechsel auch bessere Karrieremöglichkeiten» bieten könne.

«Ich wäre enttäuscht, wenn das Referendum ergriffen würde. Wir würden uns damit selber eine Chance verbauen.»

Peter Waser, Landrat SVP

«Und muss ein Patient mal doch nach Luzern, dann sind wir via Informatik sehr gut vernetzt, um die nötigen Informationen schnell auszutauschen», betonte Baumberger. Mit der sogenannten Telemedizin könnte ein Spezialist in Luzern am Bildschirm aber auch einen Fall am Spital Nidwalden mitbeurteilen helfen, ohne dass jemand hin und her reisen müsse.

Im Landrat dürfte das neue Spitalgesetz durchgehen

Noch diesen Monat (siehe Kasten unten) berät der Nidwaldner Landrat über das Spitalgesetz, das die «Hochzeit» der beiden Spitäler ermöglichen soll. Das Geschäft dürfte durchkommen, wenn man auf die Aussagen der Fraktionsvertreter abstellt. Die FDP habe das Geschäft von Anfang an mitgetragen, sagte Landrat Ruedi Waser. «Für uns ist es wichtig, dass die medizinische Versorgung für die Zukunft gesichert werden kann, und das in einer bezahlbaren Form.»

«Ich halte das Bild vom Heiraten für falsch. Es geht nicht um eine Hochzeit, sondern um eine Übernahme durch Luzern. Macht das Sinn?»

Thomas Wallimann, Landrat Grüne

Auch die CVP befürwortet den Zusammenschluss laut Landrätin Alice Zimmermann. «Mittel- und langfristig kann das Spital so bestehen bleiben.» SVP-Sprecher Peter Waser brauchte das Bild von acht Jahren «wilder Ehe» und meinte, es sei «nun Zeit, nach dem Konkubinat für geordnete Verhältnisse zu sorgen.» Für die SVP gebe es keine Alternative, und er warnte später am Abend auch gleich davor, dagegen das Referendum zu ergreifen. Damit würde man nur unnötig Zeit verlieren.

«Wir sind 6o Landräte, vom Volk gewählt, um Entscheidungen zu treffen und nicht, um bei wichtigen Geschäften erst das Volk zu fragen.»

Ruedi Waser, Landrat FDP

Ob es ein Referendum gebe, liess Thomas Wallimann, Vertreter der Grünen, offen. Sicher werde man ein solches aber nicht aus Freude am Unterschriftensammeln ergreifen, sondern dann, wenn man sich etwa nicht sicher sein könne, dass das Personal gut gehalten sei im neuen Konstrukt. Er sei persönlich nicht sicher, ob die gewählte Rechtsform richtig sei, doch die Hochzeit sei «über kurz oder lang wahrscheinlich der Weg, wie wir das Gesundheitswesen organisieren müssen. Ich glaube aber, mit der Mitsprache Nidwaldens wird es vorbei sein.»

«Man hat rechtzeitig aus der Stärke heraus gehandelt und mögliche Entwicklungen der Zukunft gut vorausgesehen.»

Michèle Blöchliger, Gesundheitsdirektorin

Dem widersprach Ulrich Fricker, Präsident der beiden Spitalräte. So wähle etwa die Regierung den Verwaltungsrat wie heute den Spitalrat. Das sollen vorerst die gleichen Leute bleiben. Und Michèle Blöchliger wies darauf hin, dass die Nidwaldner Regierung nach wie vor den Leistungsauftrag formuliere und der Landrat diesen via Budget absegnen müsse mit den sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Auch was im Rahmen der neuen Immobilien AG, der die Räumlichkeiten des Spitals gehören, investiert werde, entscheide Nidwalden selber.

Sollte der Leistungsauftrag nicht ins Gesetz?

(mvr) Im Rahmen der Diskussion tauchten viele Detailfragen auf. So jene, ob der Leistungsauftrag für die Grundversorgung nicht ins Gesetz gehöre. So hatte es die CVP im Rahmen der Vernehmlassung gefordert. Doch man könne wohl damit leben, dass das der Aktionärsbindungsvertrag regle, sagte Landrätin Alice Zimmermann. Das mache Sinn, sagte Spitalratspräsident Ulrich Fricker, weil sich die Medizin «enorm entwickelt und fast monatlich verändert». Die Spitäler bräuchten etwas Spielraum und es sollte nicht sein, dass man bei jeder Änderung gleich das Gesetz revidieren müsse.

Auf die Frage, ob das Nidwaldner Personal im neuen Konstrukt gleich gut gehalten sei, sagten die Fachleute, sie könnten gar nicht anders. Der Markt sei zu ausgetrocknet. Es sei im Interesse aller, sich mit dem Personal gutzustellen, meinte Spitalrat Hanspeter Kiser. Es gebe auch eine zweijährige Besitzstandsgarantie für alle aktuellen Regelungen. Zudem hätten die Personalverbände eine wichtige Funktion und ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht, sagte Ulrich Fricker.

Die Gebäulichkeiten des Spitals Stans gehen an eine neue Immobilien AG. Diese vermietet die Räumlichkeiten an die neue Spital AG Nidwalden. Das gebe «eine gewisse Sicherheit, dass der Kanton im schlimmsten Fall später einmal das Spital wieder selber führen könnte», sagte FDP-Landrat Ruedi Waser. Wichtig sei, «dass die Investitionskosten durch die Mietzinse getragen werden könnten.» Über Investitionen der Immobilien AG entscheidet der Landrat weiterhin via Kantonsbudget.

An der freien Spitalwahl ändere sich durch das neue Konstrukt nichts, betonte Benno Fuchs, CEO Kantonsspital Luzern. Diese sei in der ganzen Schweiz gesetzlich gewährleistet und nur abhängig vom jeweiligen Krankenversicherungsvertrag der Patienten.

Die vorgesehene Möglichkeit, dass das Spital auch externe ambulante Leistungen soll anbieten können, sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Hausärztemangel zunehmen könnte. Immer mehr Frauen wählten ein Medizinstudium. Diese wollten mit 30 Jahren oft Kinder und nicht mehr ein unternehmerisches Risiko eingehen. Hier könnte das Spital nötigenfalls einspringen, sagte Fricker. 

Was bisher geschah und noch geschieht

(mvr) 2009 entwickelte man die Vision Spitalregion Nidwalden und Luzern (Lunis). 2011 wurde ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der die Details auf dem Weg zur «Hochzeit» der beiden Spitäler regelte. Seither arbeitete man eng zusammen, was sich bewährt habe, wie alle Verantwortlichen am Montag betonten. Doch das Nutzenpotenzial sei mit der Lunis-Struktur «weitgehend ausgeschöpft», sagte Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger. 2018 wurde ein Aktionärsbindungsvertrag unterzeichnet, der die Voraussetzung fürs neue Spitalgesetz ist und auch regelt, wie die Grundversorgung auszusehen hat. Im September und Oktober berät der Landrat das Spitalgesetz. Nach Überführungsarbeiten im Jahr 2020 soll dann ab 1. Januar 2021 die neue Lösung mit zwei Aktiengesellschaften für vorerst zehn Jahre greifen.