Der Bundestag hat eine Reihe von Neuerungen im Gesundheitswesen beschlossen. Das Parlament stimmte dafür, dass es in Zukunft ein Register für Implantate geben soll. In der Datenbank sollen Angaben zur Haltbarkeit und Qualität des eingesetzten Hilfsmittels gespeichert werden. So soll bei Komplikationen oder Rückrufen schneller reagiert werden können. Hersteller müssen ihre Produkte in der Datenbank registrieren.

Implantate im menschlichen Körper führen immer wieder zu Problemen. Vor einigen Jahren hatte es einen Skandal mit fehlerhaften Brustimplantaten eines französischen Herstellers gegeben, von dem in Deutschland Tausende Frauen betroffen waren.

"Patienten sollen sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). "Zudem sorgen wir dafür, dass Patienten schneller Zugang zu neuen Therapien bekommen."

Studium für Psychotherapeuten und Hebammen

Der Bundestag stimmte außerdem für ein Gesetz, dass die Ausbildung von Psychotherapeuten neu regeln soll: Die Psychotherapie wird damit ein eigenes Universitätsfach mit fünfjährigem Studium, dessen Abschluss Voraussetzung für eine Behandlungserlaubnis ist.

Bislang müssen Psychotherapeuten zunächst ein Vollstudium der Psychologie absolvieren, bei den Kinder- und Jugendtherapeuten ist es ein Pädagogikstudium. Daran schließt sich dann eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an.

Zudem wird mit dem Gesetz ein neues Versorgungsangebot für psychisch schwerkranke Menschen geschaffen. Dazu sollen sich Psychotherapeuten, Psychiater oder Hausärzte miteinander vernetzen. Mit dem neuen Gesetz wird außerdem der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung erleichtert. Für die Teilnahme an Gruppentherapien ist künftig kein Gutachten mehr nötig.

Auch für die Ausbildung zur Geburtshelferin wird es künftig ein Studium geben. Es soll sechs bis acht Semester dauern und die wissenschaftliche Theorie mit der Praxis verknüpfen. Voraussetzung sollen zwölf Jahre Schulausbildung oder aber die abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf sein. Das Studium wird künftig mit einem Bachelor sowie einer staatlichen Prüfung enden.

Die neuen Gesetze müssen noch vom Bundesrat bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten. Die neuen Studiengänge sollen zum Wintersemester 2020 starten.