Pressemitteilung Nr. 387 vom 30. September 2019
WIESBADEN – Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2018 und des ersten Halbjahres 2019 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2017/erstes Halbjahr 2018) 2,99 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 3,79 % und für Sachkosten bei 1,68 %.
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe September 2012, erschienen.
Weitere Auskünfte erteilen:
Zum Orientierungswert für Krankenhäuser
Krankenhausstatistik und weitere Gesundheitsstatistiken
Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 08
Zum Teilorientierungswert für Personalkosten
Vierteljährliche Verdiensterhebung, Tarifstatistiken
Telefon: +49 (0) 611 / 75 3542
Zum Teilorientierungswert für Sachkosten
Erzeugerpreise und weitere Preisstatistiken
Telefon: +49 (0) 611 / 75 4794
Weitere Auskünfte erteilen: