Aarau
Das Kantonsspital Aarau soll zusätzlich 10 Millionen Franken vom Kanton erhalten – dagegen regt sich Widerstand

Die Aargauer Spitäler haben 2016 insgesamt 26,3 Millionen Franken vom Kanton erhalten. Geht es nach dem Regierungsrat, soll das Kantonsspital Aarau (KSA) ab nächstem Jahr 10 Millionen Franken zusätzlich erhalten. Eine Minderheit der grossrätlichen Gesundheitskommission will das verhindern und die Beiträge an die Akutsomatik generell kürzen. Das bliebe nicht ohne Folgen für das KSA.

Noemi Lea Landolt
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Rund um die Uhr muss das Kantonsspital Aarau in der Lage sein, Patienten mit komplexen Verletzungen zu behandeln. Für diese Vorhalteleistungen beantragte das Spital mehr Geld.

Rund um die Uhr muss das Kantonsspital Aarau in der Lage sein, Patienten mit komplexen Verletzungen zu behandeln. Für diese Vorhalteleistungen beantragte das Spital mehr Geld.

Michael Küng

Verglichen mit anderen Kantonen, unterstützt der Aargau seine Spitäler finanziell kaum. 2016 flossen 26,3 Millionen Franken an Spitäler, Psychiatrien und Rehakliniken, was einem Beitrag von 244 Franken pro Patient entspricht.

Damit liegt der Aargau deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt von 951 Franken pro Jahr und Patient. Am höchsten war die finanzielle Unterstützung im Kanton Genf. Er bezahlte 2016 pro Patient 3975 Franken.

Das Geld fliesst als Abgeltung für gemeinwirtschaftliche Leistungen an die Spitäler. Laut Krankenversicherungsgesetz ist es zulässig, dass sich Kantone zum Beispiel an den Weiterbildungskosten für Assistenzärzte, am Rettungswesen oder am Kinder- und Erwachsenenschutz beteiligen können.

Alles Leistungen, die für die Versorgungssicherheit wichtig sind, aber von den Spitälern nicht kostendeckend erbracht werden können.

Im Widerspruch zum Sparkurs des Grossen Rates

Der Aargauer Grosse Rat hat die finanziellen Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen in den letzten Jahren im Rahmen von Sparprogrammen gekürzt. Inzwischen sind die Beiträge für Forschung und universitäre Lehre gestrichen worden.

Der Sparkurs des Parlaments steht im Widerspruch zum neusten Plan des Regierungsrats. Er will das Kantonsspital Aarau (KSA) ab nächstem Jahr mit zusätzlich 10 Millionen Franken unterstützen (die AZ berichtete).

Die Regierung argumentiert, das KSA habe für den Kanton eine hohe Versorgungsrelevanz und müsse «Vorhalteleistungen in allen medizinischen Bereichen erbringen, um die Anforderungen an eine adäquate Versorgung, insbesondere in Notfällen zu gewährleisten».

Aber was sind das für Vorhalteleistungen? Was leistet das KSA, das kein anderes Spital im Kanton, auch nicht das Kantonsspital Baden (KSB), leistet? Christoph Egger, stellvertretender CEO des KSA, verweist auf die Spitalliste.

Diese zeigt, welche Spitäler im Aargau welche Leistungen erbringen dürfen. Das KSA hat mit Abstand am meisten Leistungsaufträge im Kanton. Es sei vergleichbar mit universitären Spitälern. Das bedeutet, dass das Spital jedes Jahr gegen 2000 Patientinnen und Patienten von umliegenden Spitälern übernimmt, die dort nicht versorgt werden können.

Dabei handelt es sich sehr oft um komplexe Fälle, die defizitär sind. Diese rund 2000 Fälle machen, gemessen an allen Patienten, die im KSA behandelt werden, 7 Prozent aus.

An andere Spitäler verlegt das KSA aus medizinischen Gründen nur 0,3 Prozent seiner Patienten, weil es über keinen Leistungsauftrag verfügt. Das betrifft die Herzchirurgie, wo eine Zusammenarbeit mit der Hirslanden Klinik Aarau besteht, und Patienten mit schweren Verbrennungen, die in der Deutschschweiz nur am Unispital Zürich behandelt werden.

KSA-Neubau: Finanzierung verzögert sich

Im Frühling kündeten die Verantwortlichen des Kantonsspitals Aarau (KSA) an, dass der Verwaltungsrat im Herbst über die Finanzierung des Neubaus entscheiden werde. Dieser Entscheid verzögert sich. «Die Optimierungsarbeiten für das Projekt dauern etwas länger als geplant.

Wir rechnen mit einer Projektfreigabe Anfang 2020», sagt Sprecherin Isabelle Wenzinger. Bei der Optimierungen geht es auch darum, die Baukosten zu reduzieren. Das Siegerprojekt «Dreiklang» liegt mit einem Vergleichspreis von 619 Millionen Franken deutlich über dem Kostendach von 500 Millionen Franken. «Es ist aber ein Projekt, das einen effizienten Betrieb zulässt», sagt Wenzinger.

Durch die Verzögerung der Projektfreigabe verschieben sich auch die Planung und der Start für den Neubau nach hinten. Die Vorbereitungsarbeiten für die Übergabe des Baufeldes hingegen laufen ohne Verzögerung und planmässig weiter.

Die AZ machte kürzlich publik, dass das KSA beim Regierungsrat finanzielle Unterstützung für Vorhalteleistungen beantragt hatte und dieser das Spital ab 2020 mit 10 Millionen Franken unterstützen will (siehe Haupttext).

Das stehe in keinem direkten Zusammenhang zum geplanten Neubau, stellt Wenzinger klar. Selbstverständlich würden sich die 10 Millionen Franken positiv auf den Businessplan auswirken. «Den Neubau benötigen wir aber in jedem Fall», sagt Wenzinger. «Die grundsätzlichen Herausforderungen bezüglich nicht abgegoltener Kosten, die das KSA als Endversorgerspital hat, stellen sich auch ohne Neubau.»

Auch in diesem Falle müsste das KSA in den nächsten Jahren investieren. Die heutigen Gebäude zu renovieren, käme unter dem Strich mindestens so teuer wie ein Neubau, so Wenzinger. «Mit dem grossen Unterschied, dass der Betrieb weniger effizient und damit teurer wäre.» (nla)

Der Arzt muss bereit sein, auch wenn es ihn gar nicht braucht

Will heissen: Das KSA muss jeden Tag und rund um die Uhr bereit sein, verschiedenste Leistungen zu erbringen. Es müssen also zum Beispiel zu jeder Tages- und Nachtzeit Spezialisten für Schwerstverletzte vor Ort sein, die einem Patienten, der nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn notfallmässig ins KSA gebracht wird, das Leben zu retten.

Das Teure sei nicht, wenn ein solcher Patient eintrifft, so Egger. Teuer sei, wenn kein Patient kommt, weil der Spezialist trotzdem verfügbar ist und kostet. Für genau solche Vorhalteleistungen, die bisher nicht abgegolten werden, hat das KSA die Regierung letztes Jahr um zusätzliche finanzielle Abgeltungen ersucht.

Der Kanton hat dann aufgrund eigener Kriterien festgelegt, dass dem KSA 10 Millionen Franken zustehen. 10 Millionen Franken sind ein hoher Betrag. Vor allem im Vergleich zu den 26,3 Millionen Franken, welche alle Spitäler im Aargau 2016 zusammen erhielten.

In einer Studie vom Mai 2019, die das Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben hat, wird aufgeführt, welches Spital wie viel Geld vom Kanton erhielt (siehe Tabelle). Am meisten Geld ist mit gut 11 Millionen Franken an die Psychiatrischen Dienste Aargau geflossen.

Das liegt daran, dass zum Beispiel psychiatrische Tageskliniken nicht kostendeckend betrieben werden können. Durch solche Angebote können aber stationäre Aufenthalte verhindert werden. Diese würden ein Vielfaches kosten.

Deshalb finanziert der Kanton die Angebote mit. Das KSA erhielt am zweitmeisten Geld vom Kanton. Rund 7,1 Millionen Franken flossen 2016 an das grösste Spital im Aargau. Geht es nach dem Regierungsrat, sollen es ab nächstem Jahr 10 Millionen Franken mehr sein.

Ob der Grosse Rat die Finanzspritze bewilligt, ist allerdings fraglich. «Die 10 Millionen Franken im Finanzplan wurden in der Sitzung der Kommission Gesundheit und Soziales intensiv diskutiert», sagt Kommissionspräsident Ulrich Bürgi (FDP).

«Es wurde ein Minderheitsantrag eingebracht, der generell die Beiträge an die Akutsomatik in den kommenden Jahren kürzen will», so Bürgi, der selber Notfallarzt am KSA ist. Der Minderheitsantrag werde an den Sitzungen des Grossen Rates vom 19. und 26. November vorgestellt.

Er dürfte vonseiten der SVP kommen. Fraktionschef und Regierungsratskandidat Jean-Pierre Gallati, der in der Gesundheitskommission sitzt, sagte gegenüber der AZ bereits, dass er die Absicht des Regierungsrats «finanzpolitisch fragwürdig» finde.

Spitäler in Nachbarkantonen müssten in die Bresche springen

Christoph Egger sagt im Hinblick auf die Debatte im Grossen Rat: «Wir hätten ein grundsätzliches Problem, wenn wir für die Vorhalteleistungen weiterhin nicht entschädigt würden.»

Das KSA würde seiner Pflicht, Vorhalteleistungen bereitzustellen, wie bis anhin im Sinne des Patientenwohls nachkommen. Dies hätte aber entsprechend einen negativen Einfluss auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis.

«Ausser es wäre der politische Wille, die Aargauer Bevölkerung in Zukunft ausserkantonal behandeln zu lassen», sagt Egger. Dies würde aber nicht nur dem gesamten Gesundheitsstandort Aargau schaden, sondern die Öffentlichkeit teurer zu stehen kommen, ist er überzeugt.