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Personalknappheit

Krankenhaus-Psychiater befürchten Personalknappheit

Zwiefalten / Lesedauer: 3 min

Verband Krankenhauspsychiatrie wehrt sich gegen neue Personalverordnung – Leidtragende könnten die Patienten sein
Veröffentlicht:18.10.2019, 12:00

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Die Krankenhaus-Psychiater in Baden-Württemberg sind empört und alarmiert: Die auf Bundesebene beschlossene Personalverordnung für die Psychiatrie, die ab 2020 gelten soll, verhindere eine moderne Behandlung psychisch kranker Menschen. Die Krankenhäuser werden künftig so viele – oder so wenige – Fachkräfte einstellen können, wie Mitte der 90er-Jahre.

„Wer künftig die mangelnde Zeit bei Pflegekräften, ausfallende Musiktherapie-, Ergotherapie- oder Bewegungstherapiestunden, fehlende Arztgespräche oder eine unzureichende Ausstattung im Sozialdienst beklagt, hat einen Adressaten: Verantwortlich sind im Kern die Bundesverbände der Krankenkassen“, klagt Professor Dr. Gerhard Längle . Der Leitende Ärztliche Direktor des ZfP Zwiefalten ist Vorsitzender des Ärztlichen Verbands Krankenhauspsychiatrie Baden-Württemberg.

Der Hintergrund: Der Bundestag hat bereits 2016 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen beschlossen. In diesem Gesetz wird unter anderem festgeschrieben, dass die Personalausstattung in der Psychiatrie ab 2020 neu geregelt werden soll. Bislang gilt die sogenannte Psychiatrie-Personalverordnung aus dem Jahr 1995 als Basis. Damals sei die Berechnung des Personals ausreichend gewesen, blickt Längle zurück. „Heute ist sie dies nicht mehr.“

Denn inzwischen habe sich in allen Fachbereichen, bei allen beteiligten Berufsgruppen wie Ärzten, Psychologen, Pflegekräften, Bewegungs-, Ergo- und Musiktherapeuten sowie Sozialdienstmitarbeiter eine Vielzahl neuer Aufgaben, wissenschaftlicher Methoden und Formen der Zusammenarbeit entwickelt. „Diese neuen Aufgaben und Methoden benötigen (mehr) Personal“, argumentiert Längle. „In derselben Zeit sind eine Flut von Vorschriften und Verordnungen über die Krankenhäuser niedergegangen, die akribisch befolgt werden müssen. Auch dies benötigt Zeit.“

Nun seien die Verhandlungen über die Personalausstattung krachend gescheitert. „Die Krankenkassen verkaufen das Ganze unverfroren als einen Erfolg und zeigen damit, wie wenig sie tatsächlich an einer guten Versorgung psychisch kranker Menschen interessiert sind“, kommentiert Längle. „Sie nageln die Qualität der Versorgung auf dem Niveau der frühen 90er-Jahre fest.“

Der Vorsitzende des Ärztlichen Verbands Krankenhauspsychiatrie Baden-Württemberg zieht einen Vergleich: „Stellen Sie sich vor, ein Automobilhersteller präsentiert auf der IAA 2019 ein neues Modell, das bereits 1995 (damals modern) als Neuheit vorgestellt wurde. Er hat es nur sportlich tiefer gelegt, den Dieselmotor um 20 PS verstärkt und das Fahrzeug mit einer Freisprechausrüstung versehen. Alle technischen Fortschritte seit 1995 wurden ebenso ignoriert wie die Vorgaben zur Abgasreinigung und zum Insassen- und Fußgängerschutz. Wer würde ein solches Modell kaufen? Die Mitarbeitenden in den psychiatrischen Kliniken und ihre Patientinnen und Patienten aber sollen gezwungen werden, mit solch einem veralteten Vehikel in die Zukunft zu starten – es ist grotesk.“

Der Ärztliche Verband Krankenhauspsychiatrie Baden-Württemberg sei nicht gewillt, diese Personalverordnung zu akzeptieren und werde, mit allen wissenschaftlichen Fachverbänden und im Schulterschluss mit den Betroffenen und Angehörigen dafür kämpfen, dass diese Verordnung sobald wie möglich wieder gekippt wird.