Hilfe für Geburtsstation: Finanzspritze für Günzburger Klinik
Der Freistaat bezuschusst die Geburtshilfe. Was das für Günzburg bedeutet.
Die Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe der Kreisklinik Günzburg erhält einen kräftigen Zuschuss. Allerdings muss dafür der Landkreis in Vorleistung gehen. Anfang September dieses Jahres wurde von der Staatsregierung die Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern insofern geändert, dass der Freistaat zur Stärkung und Sicherung der Geburtshilfeeinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen den Landkreisen und kreisfreien Städten beim Ausgleich des Defizits finanziell unter die Arme greifen kann.
Nur die Günzburger Geburtenzahlen erfüllen die Förderungskriterien
Im Landkreis erfüllt nur das Kreiskrankenhaus Günzburg die erforderlichen Kriterien bei den Geburtenzahlen für die Förderung. Wenn der Antrag rechtzeitig bis zum 30. September dieses Jahres gestellt wurde, kann die Kreisklinik Günzburg noch für das im Jahr 2018 angefallene Defizit in Höhe von knapp 623000 Euro mit einem Förderzuschuss bis zu 85 Prozent rechnen. Voraussetzung dafür ist, dass der Landkreis diesen Fehlbetrag unmittelbar ausgleicht. Denn nur der Landkreis ist berechtigt, die staatlichen Zuschüsse zu beantragen, nicht die Kreisklinik Günzburg, die gemeinsam mit der Krumbacher Klinik als Kommunalunternehmen firmiert.
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