Bundestagsanhörung: Starke Bedenken gegen Gesundheits-Apps auf Rezept

Sachverständige haben sich gegen den Plan der Bundesregierung ausgesprochen, "mit der Gießkanne Apps über das Gesundheitswesen zu verteilen".

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Bundestagsanhörung: Starke Bedenken gegen Gesundheits-Apps auf Rezept

(Bild: Shutterstock/BlurryMe)

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Die Digitalisierung in der medizinischen Versorgung ist laut Experten zwar löblich. Der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg, über ein Gesetz Gesundheits-Anwendungen auf Kassenkosten insbesondere auf mobile Endgeräte zu bringen, erschien vielen der fast 40 Sachverständigen in einer Mammutanhörung am Mittwoch im Bundestag aber als falsch.

Der Dortmunder Medizininformatiker Peter Haas betonte etwa, es bringe nichts, "mit der Gießkanne Apps über das Gesundheitswesen zu verteilen". Das sei viel zu technikzentriert und lasse eine übergeordnete Strategie vermissen.

"Die großen Probleme werden wir damit nicht lösen", meinte Haas. Besser wäre es, "fachlogische Anwendungen" etwa für schwerkranke Krebsfälle, Palliativpatienten oder chronisch Kranke zu definieren und in den Vordergrund zu stellen. Auch müssten Ärzte mit jenen kooperieren, "die nicht mit Apps herummachen wollen".

Mit bestimmten Gesundheits-Apps, deren Kosten künftig zunächst für ein Jahr von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden sollen, könne etwa der Blutzucker gemessen und Insulininjektionen ausgelöst werden, erläuterte Doris Pfeiffer vom GKV-Spitzenverband. Sei hier etwas falsch eingestellt, gehe davon "ein großes Risiko" aus. Die Anforderung, dass bezahlte Anwendungen "positive Versorgungseffekte" erbringen müssten, sei zudem "völlig unbestimmt".

Findige Unternehmer könnten so eine "Umgehungsstrategie" fahren, befürchtet Peiffer. Wenn sie erst nach einem Jahr Ergebnisse vorweisen müssten, sei das Geld weg und "die Versicherungsgemeinschaft entsprechend belastet". Der Anbieter könne dann mit einem neuem Produkt wieder von vorn anfangen.

Zumindest teilweise Abhilfe versprach Victor Stephani von der TU Berlin: "Wir haben eine Klassifizierung für digitale Anwendungen aufgebaut mit Möglichkeiten für den Nachweis von Effekten." Einbezogen werden könnten dabei neben Auswirkungen auf die Gesundheit auch sozial-ethische, organisatorische oder ökonomische Folgen. Norbert Butz von der Bundesärztekammer forderte eine wissenschaftliche Begleitevaluation, um ein langfristiges medizinisches Nutzenmodell zu etablieren.

Nikolaus Melcop von der Bundespsychotherapeutenkammer begrüßte prinzipiell den Appell des Bundesrats, auch den von ihm vertretenen Berufsstand einzubeziehen. Gesundheits-Apps könnten helfen, Behandlungen zu intensivieren und zu stabilisieren oder psychische Erkrankungen zu vermeiden. Es gebe auch schon Anwendungen, um mit Therapeuten besprochene Strategien im Alltag einzuüben. Selbst gute Apps könnten aber "Schaden anrichten, wenn sie nicht zielgerichtet eingesetzt werden". Nur Ärzte und Psychotherapeuten selbst seien in Lage, eine Indikation dafür zu stellen.

Der Kryptologe Dominique Schröder von der Universität Erlangen-Nürnberg und Elke Steven vom Verein Digitale Gesellschaft waren sich einig, dass der Datenschutz bei dem ganzen Konzept nicht ausreichend gewährleistet werde. Versicherte würden letztlich auf die App-Stores der großen Plattformen verwiesen, monierte Steven. Damit ergäben sich dieselben Probleme wie bei der als Datenschutzschleuder kritisierten Anwendung Ada Health, die Nutzerinformationen ins Ausland übertrage. Eine Verbraucherschützerin brachte eine Art "digitale Apotheke" als Übertragungsalternative ins Spiel.

Schröder lenkte das Augenmerk auf eine vorgesehene "Datensammelstelle", die bei der GKV eingerichtet und sensible Gesundheitsinformationen pseudo- oder anonymisiert etwa an ein "Forschungsdatenzentrum" weiterleiten solle. Es sei mittlerweile einfach, bei angeblich anonymisierten Messwerten wieder einen Personenbezug herzustellen. Berechnungen zu Forschungszwecken sollten daher "lediglich auf verschlüsselten Daten" durchgeführt werden dürfen.

Verblüfft zeigte sich Christoph Straub von der Barmer, dass die Daten an die Sammelstelle bei der GKV komplett identifizierbar geliefert werden sollen. Dies sei weder sachgerecht noch notwendig. Der Verein "Patientenrechte und Datenschutz" malte das Szenario an die Wand, dass es auch hierzulande wie in den USA im Monatsrhythmus zu Datenskandalen im Gesundheitsbereich komme, falls der Entwurf unverändert Gesetz werden sollte.

Vertreter des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) beklagten dagegen, dass Unternehmen der Zugriff auf das Forschungsdatenzentrum komplett verwehrt werden solle. Auch pseudonymisierte Messwerte hätten eine hohe Wertigkeit, da sie zusammenführbar seien, ohne Betroffene zu identifizieren. Pablo Mentzinis erläuterte für den IT-Branchenverband Bitkom, dass sich bislang kein großer Markt für Gesundheits-Apps habe etablieren können, weil eine mögliche Erstattung von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich gehandhabt werde. (anw)