Nidwaldner Kantonsspital bereit für Fusion mit Luzern

Der Landrat Nidwalden hat die Weichen gestellt, damit das Kantonsspital Nidwalden eine Tochter des Kantonsspitals Luzern werden kann. Er hat nach zweiter Lesung das Spitalgesetz mit 53 zu 0 Stimmen genehmigt und damit die Umwandlung des Spitals in eine AG beschlossen.

Martin Uebelhart
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Das Kantonsspital Nidwalden in Stans. (Bild: Corinne Glanzmann (2. August 2017)

Das Kantonsspital Nidwalden in Stans. (Bild: Corinne Glanzmann (2. August 2017)

Das Spitalgesetz regelt die Umwandlung des Kantonsspitals Nidwalden in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. Diese ist Voraussetzung dafür, dass die angestrebte Fusion mit dem Luzerner Kantonsspital möglich wird.

In der zweiten Lesung drehte sich die Debatte am Mittwoch zunächst um das Thema Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Thomas Wallimann (Grüne, Ennetmoos) stellte namens der Grünen/SP-Fraktion einen entsprechenden Antrag. So sei in den Statuten vorzusehen, dass Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse in einem GAV zu regeln seien, sofern ein GAV vereinbart werden könne.

Ein Gesamtarbeitsvertrag sei ein Schutz für jene, die eher auf der schwächeren Seite stünden, sagte Wallimann zur Begründung seines Antrags. Es sei aber auch ein Schutz für die Führung: «Einfach, weil gewisse Dinge geregelt sind.» Seine Beckenrieder Parteikollegin Erika Liem wies darauf hin, dass GAVs immer wichtiger würden. Sie erwähnte das Beispiel der gemeinnützigen Aktiengesellschaft Viva Luzern, in der die städtischen Betagtenzentren zusammenfasst sind. Der GAV bringe dort eine grosse Entlastung in rechtlichen Fragen und sei zudem ein Argument, um gutes Personal zu finden.

Die übrigen Fraktionen konnten dem Ansinnen nichts abgewinnen. «Ein GAV führt nicht zu besserem oder mehr Personal», sagte Lilian Lauterburg (FDP, Kehrsiten). Die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen sei Sache der Arbeitgeber und der Personalverbände. «Das gehört nicht ins Gesetz», befand sie. Walter Odermatt (SVP, Stans) hielt fest, es sei alles hinlänglich geregelt.

Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger betonte, mit einem Gesamtarbeitsvertrag sei ein Unternehmen nicht mehr so frei in der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse. Im Kantonsspital Luzern (Luks) funktioniere die Zusammenarbeit zwischen der Personalkommission und der operativen Leitung gut und werde von beiden Seiten gelobt. Man setze auf eigenverantwortliches Handeln ohne gesetzliche statutarische Vorgaben. Zudem habe das Luks angekündigt, die Mitarbeitenden über die Einführung eines GAV abstimmen zu lassen. In der Abstimmung wurde der Antrag von Wallimann mit 46 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Landrat lehnt Kostenmiete im Gesetz ab

Die Spitalgebäude in Stans bleiben nach der Fusion mit dem Luks im Besitz des Kantons Nidwalden. Sie sollen von einer eigens dafür gegründeten Immobilien-Gesellschaft unterhalten und an die Betriebsgesellschaft des Spitals vermietet werden.

Therese Rotzer (CVP, Ennetbürgen) stellte den Antrag, dass sich der Mietzins dabei nach dem Kostenmietmodell zu richten habe. So sei sichergestellt, dass die Immobiliengesellschaft genügend Rücklagen bilden könne und nicht eines Tages der Kanton für Quersubventionierungen tief in die Tasche greifen müsse.

Bei SVP und FDP stiess der Antrag auf Ablehnung. «Wir haben das Vertrauen in die Verantwortlichen», sagte etwa Walter Odermatt (SVP, Stans). Es sei alles in Gesetz, Aktionärsbindungsvertrag und Statuten klar geregelt. Stefan Bosshard (FDP, Oberdorf) hielt fest, der Antrag gaukle lediglich zusätzliche Klarheit vor. Es komme ganz darauf an, welches Kostenmietmodell zur Anwendung komme. Regierungsrätin Michèle Blöchliger wies darauf hin, dass die Rechnung der Spital Nidwalden Immobilien Gesellschaft wie bei allen selbstständigen öffentlich rechtlichen Anstalten durch die Finanzkommission geprüft und zudem auch durch die Aufsichtskommission kontrolliert werde. Weiter müsse die Rechnung durch den Landrat genehmigt und nicht nur zur Kenntnis genommen werden.

Der Antrag von Therese Rotzer unterlag mit 32 zu 23 Stimmen. Das Spitalgesetz wurde mit 53 zu 0 Stimmen gutgeheissen.