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Landkreis übernimmt Verluste der Gynäkologie im Krankenhaus Mühldorf, um Zuschüsse zu bekommen

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Der Landkreis Mühldorf übernimmt die Verluste des Fachbereichs Gynäkologie/Geburtshilfe der Kreisklinik.  DPA
Der Landkreis Mühldorf übernimmt die Verluste des Fachbereichs Gynäkologie/Geburtshilfe der Kreisklinik. DPA © DC-X

Rund 500000 Euro Verlust macht die Abteilung Geburtshilfe/Gynäkologie voraussichtlich in diesem Jahr. Der Kreistag hat nun beschlossen, dass der Landkreis diese Kosten übernimmt. So spart er sich quasi rund 425000 Euro.

Mühldorf– Einstimmig hat der Kreistag Landrat Georg Huber beauftragt, der Änderung der Satzung der Kreiskliniken Mühldorf zuzustimmen. In die Satzung wird aufgenommen, dass die nicht gedeckten Betriebskosten des Fachbereichs Gynäkologie/Geburtshilfe ab 2020 für das jeweilige Vorjahr zu 100 Prozent vom Gesellschafter (Landkreis Mühldorf) erstattet werden.

Defizit 2019 wird auf 500 000 Euro geschätzt

Im August 2019 ist die Änderung der Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe im ländlichen Raum, die das Defizit der Gynäkologie und Geburtshilfe ausgleichen, in Kadft getreten,

Um in den Genuss dieser Zuwendung zu kommen, müsste der Landkreis daher zu dem bereits am 15. März 2019 beschlossenen Verlustausgleich für die Notaufnahme/Bauunterhalt einen Verlustausgleich für die Gynäkologie und Geburtshilfe beschließen. Bis auf den Verlustausgleich erfüllen die Kliniken Mühldorf sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen,

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Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bezuschusst der Staat bis zu 85 Prozent des Defizits. Angesichts eines für 2019 zu erwartenden Defizits von 0,5 Millionen Euro würde der Landkreis Mühldorf im Idealfall rund 425 000 Euro (85 Prozent des Defizits) vom Staat erhalten.

Seitens des Trägers sollen daher ab 2020 für das jeweilige Vorjahr 100 Prozent der nicht gedeckten Betriebskosten des Fachbereichs Gynäkologie/Geburtshilfe übernommen werden. Die Betriebskosten werden durch die Kostenträgerrechnung der Kliniken ermittelt.

Staatliche Zuwendungen von 425 000 Euro

Für dieses Jahr rechnet die Klinik mit einem Verlust bei der Gynäkologie/Geburtshilfe von 75 000 Euro, die der Landkreis tragen müsste,

Der voraussichtliche Ausgleich von 0,5 Millionen Euro stehen staatliche Zuwendungen von bis zu 425 000 Euro gegenüber.

Der Ausgleich soll jeweils zum 1. Juni erfolgen. Daher muss der Verlustausgleich in der Satzung für 2019 aufgenommen werden,

Der Kreistag des Landkreises Mühldorf änderte mit seinem Beschluss den Betrauungsakt.

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