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Klinik-Fusion in Gütersloh scheitert am Kartellamt

Das Bundeskartellamt lehnt völlig überraschend den Zusammenschluss von Klinikum und Elisabeth-Hospital ab. Die Träger der beiden Häuser sind konsterniert – und üben deutliche Kritik.

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Die Stadt Gütersloh strebte eine Fusion der beiden Gütersloher Krankenhäuser an. | © Andreas Frücht

Die Stadt Gütersloh strebte eine Fusion der beiden Gütersloher Krankenhäuser an. | © Andreas Frücht

31.10.2019 | 01.11.2019, 13:04

Gütersloh. Das Sankt-Elisabeth-Hospital und das Gütersloher Klinikum dürfen nicht fusionieren. Völlig überraschend hat das Bundeskartellamt seine Zustimmung zu nahezu jeglicher Form von Zusammenarbeit verweigert. Die Behörde begründet das nach Angaben der beiden Krankenhäuser damit, dass die Konkurrenz wichtig sei, um die Qualität der medizinischen Versorgung aufrecht zu erhalten. Die Träger der beiden Kliniken reagierten konsterniert.

Die Sichtweise des Kartellamtes stoße auf „völliges Unverständnis", so die Krankenhäuser in einer gemeinsamen Erklärung. „Damit kann eine weitreichende medizinische Kooperation zwischen Elisabeth-Hospital und Klinikum zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verwirklicht werden." Wie es jetzt für die beteiligten Häuser weitergehe, müsse mit den jeweiligen Trägergremien besprochen werden. Hoffnung setze man allein in neue Bundesgesetze: Sie müssten den Widerspruch zwischen den Anforderungen der Gesundheitspolitik und dem Kartellrecht lösen, „damit trägerübergreifende Kooperationen vor Ort eine Chance haben".

Gespräche zwischen den beiden Häusern laufen seit einem Jahr

Die Gespräche zwischen den beiden Häusern laufen seit einem Jahr. Eine „Sondierungsgruppe", bestehend aus Vertretern des Eli-Hop und des Klinikums, habe ausgelotet, ob eine Kooperation denkbar sei und wie sie aussehen könnte. „Die Gespräche haben von Beginn an in einer konstruktiven, ernsthaften und ergebnisorientierten Atmosphäre stattgefunden", hieß es. Man habe eine Vertrauensbasis geschaffen und ein „Lösungsmodell für eine Partnerschaft erarbeitet", und zwar das weitreichendste: Eine Vollfusion.

Leider habe die Antwort des Kartellamtes den Zusammenschluss nun vereitelt. „Wir können das nur sehr begrenzt nachvollziehen und sind enttäuscht", sagte die Beigeordnete Christine Lang. Über die Gründe seiner Beurteilung äußerte sich das Kartellamt nicht. Es habe von Seiten der Träger eine informelle Voranfrage vorgelegen, und die Inhalte der Gespräche darüber seien stets vertraulich, so ein Sprecher.

Kein Preiskampf unter Krankenhäusern 

Aufschluss hingegen gibt die Erklärung der beiden Krankenhäuser: Darin heißt es, das Amt habe seine „gängige Sichtweise" zugrunde gelegt, wonach fehlende Konkurrenz bei Wirtschaftsunternehmen dazu führe, dass die Qualität nachlasse; diese Folge unterstelle das Amt auch bei gemeinnützigen Krankenhäusern. Dass Gesundheitsfachleute jedoch gegenteilige Empfehlungen abgäben und die Krankenhausplanung des Landes Zusammenschlüsse fordere – das spiele bei der Einschätzung des Amtes offenbar keine Rolle, so die Kliniken.

Die Sichtweise des Amtes sei „zu statisch", kritisierte Lang. Die Wettbewerbshüter hätten zu wenig beachtet, dass es wegen der Fallpauschalen (DRGs) so etwas wie einen Preiskampf unter Krankenhäusern nicht gebe. Außerdem sei das Betrachtungsgebiet zu eng gefasst worden. Die Behörde habe sich bei der Auswertung der Postleitzahlen, welcher Patient sich wo behandeln lasse, auf die Konkurrenzsituation im Gebiet Gütersloh versteift: Dass die Patienten jedoch die Bielefelder Häuser als gute Alternativen betrachteten, habe das Kartellamt nicht berücksichtigt.

Wie wenig Verständnis die beiden Häuser für das Amt aufbringen, zeigt ihre Liste von Vorteilen, mit der sie für eine Fusion geworben hatten:

  • Die Stärken der Häuser könnten im Sinne einer optimalen Versorgung der Patienten gebündelt werden.
  •  Doppelt vorgehaltene Abteilungen könnten zusammengeführt werden. Es würden wirtschaftlich tragfähige Strukturen entstehen.
  • Die im Verbund höheren Fallzahlen für gleichartige Behandlungen und Operationen würden die Versorgungsqualität steigern und die Patientensicherheit verbessern.
  • Das Angebotsspektrum in der regionalen Versorgung könnte erhalten bleiben und ausgebaut werden.
  • Leistungsträger würden dauerhaft an das fusionierte Unternehmen gebunden, neue einfacher gewonnen werden.
  • Die verbesserte Wirtschaftlichkeit könnte dafür sorgen, „dass in zeitgemäße Versorgungsinfrastrukturen und zukunftsfähige Medizintechnik investiert werden kann".

Ernüchternd ist für die beiden Träger, dass das Kartellamt nicht nur eine Fusion, sondern auch eine Holding und selbst Formen anderer Zusammenarbeit ablehne. „Die Entscheidung bezieht sich auf jede Form der verbindlichen Abstimmung der Behandlungsangebote", erläutert Stephan Pantenburg, Geschäftsführer des Eli-Hop.

Für die Stadt sagte Lang, dass selbst die Verabredung kleinerer Formen von Zusammenarbeit kritisch gesehen werde. „Absprachen in der Art, wir operieren das, ihr das, könnten dazu führen, dass man uns zu Strafzahlungen verdonnert", sagte Lang. Spezialisierungen würden allenfalls bei Eingriffen toleriert, wo die Häuser sonst die Mindestmengen verfehlen: So nimmt das Eli-Hop seit November 2017 die Eingriffe an der Speiseröhre und das Klinikum jene an der Bauchspeicheldrüse vor.

Kooperiert wird auch beim Brustzentrum und der Personalausbildung.
Wie überraschend die Entscheidung des Kartellamtes ist, zeigt ihre Statistik: Zwischen 2003 und September 2019 seien bei den Krankenhäusern kaum Fusionen untersagt worden. Von „309 geprüften Transaktionen" habe man lediglich sieben untersagt. Fünf seien nach der kritischen Bewertung bei der informellen Voranfrage letztlich nicht angemeldet worden.