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Stand 29.01.2021

Medizinische Informationsobjekte (MIO)

MIO: neue Standards für den Datenaustausch

Isolde Meinhardt passt kurz nicht auf – Abschürfungen, Platzwunde und Oberschenkelhalsbruch.

Jetzt muss es schnell gehen und den behandelnden Ärzten darf keine Information fehlen. Aber Frau Meinhardt steht unter Schock und kann keine Auskunft geben. Gut, dass sie eine elektronische Patientenakte hat.

In der ePA liegen wichtige Informationen über Vorerkrankungen und Medikamente. Und zwar so strukturiert, dass medizinische Fachkräfte schnell finden, was sie suchen. Sie können relevante Daten in ihrem eigenen System speichern und weiterverarbeiten. Diese Informationspakete heißen Medizinische Informationsobjekte, kurz MIOs.

Die Notärztin findet in der ePA die Patientenkurzakte mit dem Notfalldatensatz. Sie sieht direkt, welche relevanten Vorerkrankungen vorliegen und welche Medikamente die Patientin einnimmt.

Frau Meinhardt nimmt einen Blutverdünner sowie mehrere Herzmedikamente ein. So erkennt die Notärztin schnell die Gefahr einer Hirnblutung und entscheidet sich für ein Krankenhaus mit Neurochirurgie.
Bereits auf dem Weg ins Krankenhaus informiert sie die Klinik über die eingenommenen Medikamente und das Verletzungsmuster sowie über die in der Patientenkurzakte notierte Blutgruppe von Frau Meinhardt.
In der Notaufnahme werden zusätzlich der Impfpass und existierende Laborbefunde ausgelesen. Frau Meinhardt erhält direkt eine Tetanus-Auffrischungsimpfung, da die letzte Impfung zu lange her ist.

Eine Hirnblutung hat sie glücklicherweise nicht. Allerdings muss ihr Oberschenkelhalsbruch operiert und mit einem Implantat versorgt werden. Das Krankenhaus ergänzt die neuen Medikamente im Medikationsplan und das Implantat in der Patientenkurzakte. Ein paar Tage später kann Frau Meinhardt die Klinik verlassen. Ihr Hausarzt erhält einen Krankenhaus-Entlassbrief. So weiß er Bescheid über die OP und die nötige Nachbehandlung.

Zu Hause wird sie von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt, für den hat das Krankenhaus einen Überleitungsbogen erstellt. So erhält er auch die Medikationsinformationen zentral und digital. Abschreiben für die eigene Dokumentation entfällt. Frau Meinhard kann alle Dokumente in der ePA jederzeit selbst auf Ihrem Smartphone in der ePA-App Ihrer Krankenkasse einsehen. Nach ein paar Wochen geht es Frau Meinhard schon viel besser. Sie ist erstaunt, wie gut während ihrer Behandlung dank der ePA und der MIOs jeder über ihren Zustand und ihre medizinischen Bedürfnisse informiert war. So konnte zu jeder Zeit schnell die richtige Behandlung stattfinden.

MIOs (Abkürzung für: Medizinische Informationsobjekte) dienen dazu, medizinische Daten - etwa in einer elektronischen Patientenakte - standardisiert, also nach einem festgelegten Format, zu dokumentieren. Sie können als kleine digitale Informationsbausteine verstanden werden, die universell verwendbar und kombinierbar sind.

Ziel ist es, dass MIO im Sinne der Interoperabilität für jedes System lesbar und bearbeitbar sind. Informationen sollen so deutlich leichter zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können.

Im Jahr 2020 hat die KBV planmäßig vier medizinische Informationsobjekte festgelegt: den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das Kinder-Untersuchungsheft.  

Das Konzept der MIO stammt von der KBV. Sie folgt damit dem Auftrag aus dem TSVG, die semantische und syntaktische Interoperabilität für Inhalte der elektronischen Patientenakte in Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen und Organisationen zu erarbeiten und festzulegen.

Externe Experten werden bereits bei der Entwicklung der technischen und inhaltlichen Standards einbezogen. Auch die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Benehmensherstellung mit zahlreichen Institutionen aus dem Gesundheitswesen.

Kommentierungsplattform mio.kbv.de

Die Plattform mio.kbv.de wurde geschaffen, um das Feedback zu den einzelnen MIOs zu sammeln, zu bewerten und zu bearbeiten.  

Gemeinsam mit HL7 Deutschland lädt die Kassenärztliche Bundesvereinigung alle interessierten Personen und Organisationen ein, sich an dem offenen Kommentierungsverfahren konstruktiv zu beteiligen und zu folgenden Themen Feedback zu geben:

  • fachliche Inhalte und Struktur,
  • semantische Annotation und Codierung der Inhalte (Terminologiesysteme) sowie
  • syntaktische Umsetzung in FHIR.

Hinweise für eine benutzerfreundliche operative Umsetzung sind selbstverständlich auch willkommen.

Die offene Kommentierungsphase dient der Ergänzung und Vorbereitung der formalen Benehmensherstellung. 

Verfahrensordnung

In Ergänzung zu dem – gesetzlich vorgegebenen –  und in der Verfahrensordnung beschriebenen Vorgehen der Benehmensherstellung zur Definition der semantischen und syntaktischen Interoperabilität von Inhalten der elektronischen Patientenakte plant die KBV – ggf. in Abhängigkeit von extern gesetzten zeitlichen Fristvorgaben - folgende Punkte in der praktischen Umsetzung der Erarbeitung von Medizinischen Informationsobjekten (MIO) anzubieten.

So soll es möglich sein, möglichst viele Experten konstruktiv zu beteiligen und verfügbare Erfahrungen bei der Erstellung von MIOs einzubinden.

  • Möglichkeit zum Vorschlag von MIOs (jederzeit)
  • Möglichkeit zur Einreichung von  MIOs (Prüfung gemäß Ressourcenverfügbarkeit)
  • Ankündigung von geplanten Entwicklungen von MIO-Inhalten, vor Beginn der Entwicklungsarbeit 
  • Veröffentlichung eines Vorabentwurfs der MIO-Festlegungen über eine Kommentierungsplattform mit 6 Wochen Frist zur Kommentierung
  • Unterstützung durch externe fachliche Beratung während der Entwicklung von MIOs
  • Ausschreibung von Aufträgen zur Erstellung von MIOs
  • Veröffentlichung von für das Verständnis der Grundsystematik und der weiteren Entwicklung von MIOs sinnhaften Hinweisen
  • Regelmäßige Stakeholdertreffen, bei denen über den Stand der Entwicklungen und die nächsten geplanten MIOs berichtet wird

Von diesen geplanten Maßnahmen kann jederzeit und ohne Begründung abgewichen werden.

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