Klagewelle der Krankenhäuser wegen MDK-Reformgesetz

Das MDK-Reform­ge­setz hat eine Kla­ge­wel­le aus­ge­löst. Dies­mal sind es in ers­ter Linie die Kran­ken­häu­ser, die zahl­rei­che Fäl­le noch vor Jah­res­en­de gericht­lich anhän­gig gemacht haben. Ähn­lich wie rund um das PpSG im Jahr 2018 ist es erneut zu regel­rech­ten Mas­sen­kla­gen gekom­men. Offen­bar ist es das Ziel, etwa­ige Nach­tei­le durch das MDK-Reform­ge­setz zu ver­mei­den. Dies dürf­te ins­be­son­de­re der Fall sein, um die ver­pflich­ten­de vor­ge­richt­li­che Erör­te­rung und die Prä­k­lu­si­on von Argu­men­ten zu umge­hen, wenn die­se nicht bereits in der Erör­te­rung the­ma­ti­siert wur­den. Damit hat die Gesetz­ge­bung des gegen­wär­ti­gen Gesetz­ge­bers erneut eine Kla­ge­wel­le mit erheb­li­cher Belas­tung der Sozi­al­ge­rich­te ausgelöst.

Als auf Fra­gen der sta­tio­nä­ren Abrech­nung spe­zia­li­sier­te Kanz­lei sind wir gegen­wär­tig mit den Fol­gen der zwei­ten gro­ßen Kla­ge­wel­le inner­halb weni­ger Jah­re befasst.

MDK-Reformgesetz verursacht Klagewelle
Die Kran­ken­häu­ser haben zum Jah­res­wech­sel 2019/20 die Kran­ken­kas­sen mas­sen­wei­se ver­klagt, um Nach­tei­le aus dem MDK-Reform­ge­setz zu vermeiden

Klagewelle soll vermeintliche Nachteile durch das MDK-Reformgesetz umgehen

Es bleibt abzu­war­ten, wie die ein­zel­nen Rege­lungs­ge­gen­stän­de des MDK-Reform­ge­set­zes umge­setzt wer­den. Gera­de die Prüf­quo­ten sind sehr kri­tisch zu betrach­ten, erlau­ben Sie doch augen­schein­lich Frei­räu­me für feh­ler­haf­tes Abrech­nen. Gera­de Kli­ni­ken, die sich auf bestimm­te, viel­fach sta­tio­när nicht erfor­der­li­che Behand­lun­gen spe­zia­li­siert haben (z.B. Schmerz­the­ra­pien), pro­fi­tie­ren hier­von. Denn sie kön­nen trotz pri­mä­rer Fehl­be­le­gun­gen im grö­ße­ren Umfang prü­fungs­frei bleiben.

Eben­so bleibt es span­nend, wie die Gerich­te mit bestimm­ten Fra­gen umge­hen. So ist es unse­rer Ansicht höchst frag­wür­dig, eine Prä­k­lu­si­on mit Argu­men­ten in das Gesetz zu schrei­ben. Jeden­falls recht­li­che Argu­men­te dürf­ten Gericht im Pro­zess kaum igno­rie­ren kön­nen; hier gilt der Anspruch auf recht­li­ches Gehör für alle Sei­ten. Aber auch medi­zi­ni­sche Wer­tun­gen kön­nen nach unse­rem Dafür­hal­ten im Gerichts­ver­fah­ren nicht außen vor blei­ben, wenn der Pro­zess letzt­lich eine mög­lichst genaue Annä­he­rung an die Wahr­heit errei­chen soll. Auch ist es mög­lich, dass erst gericht­li­che Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten neue Pro­ble­me zu Tage för­dern. Anders als im Gerichts­ver­fah­ren gibt es außer­ge­richt­lich kein Akten­ein­sichts­recht der Kran­ken­kas­sen in die Pati­en­ten­ak­ten. Aus die­sem Grund ist eine umfas­sen­de Argu­men­ta­ti­on auf Kran­ken­kas­sen­sei­te vor­ge­richt­lich regel­mä­ßig kaum mög­lich, gera­de wenn der neu­tra­le, nun­mehr von den Kran­ken­kas­sen los­ge­lös­te Medi­zi­ni­sche Dienst (MD) Ein­zel­aspek­te „über­sieht“.

Vielzahl von Klagen bringt Krankenkassen und Gerichte an Grenzen

Die neu­er­li­che Kla­ge­wel­le stellt Kran­ken­kas­sen und Gerich­te vor Her­aus­for­de­run­gen. Im Moment wer­den die Kla­gen im gro­ßen Stil zuge­stellt. Auch unse­re Man­dant­schaft erhält zahl­rei­che Kla­gen, die wir als Kanz­lei sogleich struk­tu­riert prio­ri­sie­ren und ber­bei­ten. Gera­de die „Mas­sen­kla­gen“, also Ver­fah­ren, in denen in einer Kla­ge eine Viel­zahl von Behand­lungs­fäl­len rechts­hän­gig gemacht wird, brin­gen hier­bei eini­ge Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Allein die Mas­se an betrof­fe­nen Ver­fah­ren stellt für vie­le Kran­ken­kas­sen eine Her­aus­for­de­rung in der sach­ge­rech­ten Fall­be­ar­bei­tung dar. Wir prü­fen die Fäl­le, wir­ken auf Tren­nungs­be­schlüs­se hin und ver­su­chen, in jedem Ein­zel­fall sach­ge­rech­te Lösun­gen für unse­re Man­dan­ten zu erarbeiten.

Auch die Geschäfts­stel­len der Sozi­al­ge­rich­te sehen mit der neu­er­li­chen Kla­ge­wel­le einen erheb­li­chen Arbeits­an­fall. Es ist damit zu rech­nen, dass die Ver­fah­rens­dau­ern von Kla­ge­ver­fah­ren vor den Sozi­al­ge­rich­ten in den KR-Kam­mern wei­ter stei­gen werden.

Wir beraten und vertreten Krankenkassen im Bereich der stationären Abrechnung

Als Kanz­lei wid­men wir uns mit gro­ßem Schwer­punkt dem Kran­ken­ver­si­che­rungs­recht, ins­be­son­de­re Pro­ble­men der sta­tio­nä­ren Abrech­nung. In lang­jäh­ri­ger Erfah­rung ver­tre­ten wir Kran­ken­kas­sen vor den Sozi­al­ge­rich­ten in Abrech­nungs­strei­ten. Wir bli­cken hier­bei auf eine lang­jäh­ri­ge Erfah­rung mit meh­re­ren tau­send Ver­fah­ren zurück. Rechts­an­walt Dr. Krah­nert lei­tet unser Team für sta­tio­nä­re Abrech­nungs­fra­gen. Er ver­fügt über die Dop­pel­qua­li­fi­ka­ti­on als Rechts­an­walt und Arzt. Hier­durch ist es in vie­len Ver­fah­ren mög­lich, Chan­cen und Risi­ken bes­ser zu erfas­sen und für unse­re Man­dan­ten eine opti­ma­le Ver­tre­tung zu bieten.

Auch im Rah­men der neu­er­li­chen Kla­ge­wel­le beschäf­ti­gen wir uns inten­siv mit den betrof­fe­nen Einzelfällen.

Soll­ten Sie Unter­stüt­zung durch recht­li­che Ver­tre­tung in Kla­ge­ver­fah­ren benö­ti­gen, neh­men Sie ger­ne Kon­takt mit uns auf.

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