Rheinland-Pfalz: Opposition sieht Krankenhäuser unterfinanziert – Anträge auf Gutachten zu Investitionsbedarf abgelehnt

Erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ausreichend Unterstützung für ihre Investitionen? Krankenhäuser werden von den Bundesländern (Investitionen) und den gesetzlichen Krankenkassen (laufende Kosten) finanziert. Gutachten, um den Bedarf festzustellen, wurden von den Fraktionen, die die Regierung stellen, abgelehnt.
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Die Notaufnahme in einem Krankenhaus.Foto: iStock
Von 2. Februar 2020

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hält die Höhe der bereitgestellten Investitionskostenförderung für Krankenhäuser im Bundesland für ausreichend. CDU und AfD sehen jedoch dringenden Handlungsbedarf bei der Finanzierung der Krankenhäuser. Krankenhäuser erhalten vom Land Rheinland-Pfalz finanzielle Förderungen für notwendige Neu- und Umbauten sowie Sanierungen, ebenso für den Erwerb benötigter Geräte.

Vor diesem Hintergrund unterbreiteten CDU und die AfD unabhängig voneinander im Rahmen der Plenarsitzung am 31. Januar Anträge für unabhängige Gutachten, welche die erforderliche Höhe an Investitionskostenförderung für die Krankenhäuser feststellen sollten. Beide Anträge wurde abgelehnt. In Rheinland-Pfalz regiert eine rot-grün-gelbe Landesregierung, CDU und AfD sind in der Opposition.

Für Dr. Tanja Machalet (SPD) ist nicht die Investitionssumme des Landes für die verschärfte Situation verantwortlich, sondern die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Vorgaben des Bundes und die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Als Beispiel nennt sie, dass kleine Krankenhäuser genauso so viel Ärzte vorhalten müssten, sie aber diese – aufgrund der geringeren Fallzahlen – nicht refinanziert bekommen.

Dr. Groß: 120 Millionen Euro jährlich, über einen Zeitraum von rund 20 Jahre

Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, begründet den Antrag damit, dass beinahe gleichbleibende Fördersummen von etwa 120 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von rund 20 Jahre hinweg, zeigen würden, dass allgemeine Teuerungsraten, Baupreissteigerungen, etc. nicht berücksichtigt würden. Aus Sicht der Krankenhäuser und Krankenkassen sei der Förderbetrag dementsprechend viel zu niedrig. Mindestens die doppelte Höhe sei erforderlich, erklärt die Gesundheitspolitikerin. Und weiter:

Ist die Investitionskostenförderung zu gering, gleichen viele Krankenhäuser dies mit den Einnahmen aus der Behandlung der Patienten aus.  Das verschärft naturgemäß die wirtschaftlich schwierige Situation vieler Krankenhäuser – die Folgen mussten wir im vergangenen Jahr miterleben.“

Sie verwies auf Insolvenzen und Zusammenlegungen, von denen Krankenhäuser betroffen waren. Eine angemessene Förderung der notwendigen Investitionen diene der wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken im Bundesland und sei lebensnotwendig für eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinischen Versorgung.

Laut Groß würden die regierungstragenden Fraktionen offenbar das Ergebnis dieses Gutachtens befürchten. Und: „Dass die Fraktion der CDU einen zweieinhalb Jahre alten Antrag aufwärmt, nur um nicht in die Verlegenheit zu kommen, einem sinnvollen Antrag der AfD-Fraktion zustimmen zu müssen, ist traurig.“

Bundesländer und gesetzliche Krankenkassen teilen sich die Krankenhausfinanzierung

Entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung der Krankenhäuser. Investitionskosten werden durch die Bundesländer bezahlt, Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten im Rahmen der Krankenhausvergütung.

Jedes Krankenhaus in Deutschland hat nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung für Investitionen, wenn es in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen worden ist. Hierfür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Die empirisch erhobenen Zahlen des GKV-Spitzenverbandes, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutsche Krankenhausgesellschaft zeigten im März 2018, dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liege. Doch gerade einmal die Hälfte würde damals von den Bundesländern gedeckt werden, wie die Verbände berichteten.



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