Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V

Der DIGAB-Vorstand hat sich an den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes bezüglich der Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege vom 10.12.2013 i.d.F. vom 30.08.2019 in einem Schreiben gewandt, in dem er sich u.a. darauf hinweist, wie wichtig es wäre, dass die DIGAB als unabhängige wissenschaftliche Fachgesellschaft für Außerklinische Beatmung neben den anderen vorwiegenden Berufs- oder Interessenverbänden im Vorwege bzw. der Entwicklung von Rahmenempfehlungen gehört wird, auch, um zukünftig einheitliche Kriterien zu kommunizieren bzw. zu entwickeln.

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die o.g. Rahmenempfehlungen möchten wir von Seiten des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) folgende Anmerkungen machen.

Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass bei der Erarbeitung der neuen Rahmenempfehlungen die Inhalte zur Zusatzqualifikation unter § 4 Außerklinische ambulante Intensivpflege nicht mit unserer Fachgesellschaft abgestimmt wurden.

Die DIGAB hat als unabhängige, wissenschaftliche Fachgesellschaft zusammen mit anderen medizinischen Fachgesellschaften federführend die S2k-Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“ herausgegeben. Diese Leitlinie handelt unter anderem die Organisation der außerklinischen Beatmung von fachlich-wissenschaftlicher Seite ab. Auf dieser Grundlage wurde vor 10 Jahren das Curriculum für den Basiskurs zur „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“ entwickelt, nach welchem die Zertifizierung solcher Kurse durch die DIGAB erfolgt. Inzwischen wurden Zertifizierungen auch durch andere Stellen eingeführt, die sich alle an dem DIGAB-Curriculum orientieren. Bei der Durchsicht der Rahmenempfehlungen fällt nun auf, dass es aktuell keinen zertifizierten Kurs in Deutschland gibt, der den dort definierten Kriterien für die Qualifikation der Pflegekräfte entspricht. In den vergangenen 10 Jahren hat die DIGAB ihr Curriculum aufgrund der Erfahrungen kontinuierlich weiterentwickelt und an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Aktuell befinden sich einige Teile des Curriculums, insbesondere die praktischen Anteile, in neuer konzeptioneller Entwicklung, da die üblichen klinischen Praktika entweder nicht ausreichend angeboten werden können oder die erforderlichen Lerninhalte nicht vermitteln können. Hier wird gerade ein alternativer Praxisteil anhand von Hands-on Schulungen und Trainings projektiert und evaluiert. Ebenso wird das Thema e-learning intensiv diskutiert und bearbeitet, um einen optimalen Mix zwischen Frontalunterricht, e-learning und Erlernen von praktischen Fertigkeiten zu erreichen. Diese Fortentwicklungen auf medizinisch-fachlicher Basis sind erforderlich, um den hohen Ansprüchen an das Pflegepersonal in der Außerklinischen Versorgung gerecht zu werden. Werden nun Vorgaben in Form der Rahmenempfehlungen an den bestehenden Erkenntnissen und Leitlinienempfehlungen vorbei gemacht, so verhindert dies die Weiterentwicklung auf fachlicher Basis.

Wir als DIGAB sind zahlenmäßiger Hauptzertifizierer der Kurse zur „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“ und müssen nun dringend wissen, ob die von uns auf Leitlinienbasis zertifizierten Kurse weiterhin anerkannt werden, und wie mit den inhaltlichen Differenzen zwischen den Rahmenempfehlungen und den Vorgaben der DIGAB umzugehen ist. Die Kursanbieter der DIGAB-zertifizierten Kurse benötigen hier Klarheit und ggf. eine Klärung von Übergangsfristen für etwaige Anpassungen.

Wir würden uns zukünftig sehr wünschen, als unabhängige wissenschaftliche Fachgesellschaft für Außerklinische Beatmung neben den anderen vorwiegenden Berufs- oder Interessenverbänden im Vorwege bzw. der Entwicklung von Rahmenempfehlungen gehört zu werden, auch, um zukünftig einheitliche Kriterien zu kommunizieren bzw. zu entwickeln.

Für weiterführende Gespräche, um die aktuelle Situation zu klären, stehen wir Ihnen als geschäftsführender Vorstand der DIGAB gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführender Vorstand der DIGAB e.V.

 

Anschreiben zum Download hier.

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