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Sozialgerichte in Hessen beschäftigen weiter viele Klagen von Krankenkassen

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Bei den Klagen der Krankenkassen geht es auch um die Dauer der Beatmung von Patienten in den Krankenhäusern.
Bei den Klagen der Krankenkassen geht es auch um die Dauer der Beatmung von Patienten in den Krankenhäusern. © -

Die Zahl der neuen Verfahren an den sieben hessischen Sozialgerichten verharrt auf einem hohem Niveau. Es geht vor allem um Forderungen der Krankenkassen gegenüber Kliniken.

Vor allem Klagen der Krankenkassen beschäftigen die Sozialgerichte in Hessen. Wie das Landessozialgericht in Darmstadt am Donnerstag berichtete, lag die Zahl der im vorigen Jahr neu eingegangenen Klage- und Eilverfahren mit 26 835 zwar leicht unter der Zahl des Vorjahres. 2018 war deren Zahl aber fast um ein Viertel angestiegen, auf den bis dahin höchsten Wert von 27 879 neuen Verfahren.

„Diese weiterhin außergewöhnlich hohen Verfahrenseingänge an den sieben Sozialgerichten in Hessen beruhen vorrangig auf den mehr als 10 000 Klage- und Eilverfahren, die im vergangenen Jahr im Bereich des Krankenversicherungsrechts anhängig gemacht wurden“, teilte Alexander Seitz, der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts, am Donnerstag bei der Vorstellung der Jahresbilanz mit.

Bereits 2018 waren 11 077 neue krankenversicherungsrechtliche Verfahren bei den hessischen Sozialgerichten eingegangen. Zum Vergleich: 2017 waren es mit 4560 Verfahren weniger als die Hälfte. Vor allem klagen die gesetzlichen Krankenversicherungen auf Rückzahlung von abgerechneten Krankenhauskosten, nachdem Ende 2018 der Bund per Gesetz die Verjährungsfrist für Forderungen der Kassen gegenüber den Krankenhäusern rückwirkend von vier auf zwei Jahre verkürzt hatte.

Laut Gerichtssprecherin Jutta Mauer geht es in den Verfahren etwa darum, wie viel Zeit für eine Behandlung im Krankenhaus aufgewendet wurde und was von den Kliniken mit den Kassen abgerechnet wurde. Es gebe in diesem Zusammenhang „sehr viele Einzelfälle“, bei denen oft auch Gutachten von Sachverständigen eingeholt werden müssten, so Mauer.

Laut Landessozialgerichtspräsident Seitz hat das Hessische Justizministerium inzwischen auf die hohe Belastung der Sozialgerichte reagiert, und seit März 2020 sind den Sozialgerichten drei weitere Richterplanstellen zugewiesen. Ob diese ausreichen, um den enormen Anstieg der Verfahren in den vergangenen Jahren aufzufangen, bleibe jedoch abzuwarten.

Sozialgerichte in Hessen: 6104 Verfahren um Hartz IV

In rund jedem vierten Verfahren ging es 2019 um das Thema Grundsicherung. Trotz der guten Konjunkturphase in der zurückliegenden Zeit stritten die Beteiligten in 6104 Verfahren um Hartz IV. Weitere 2877 Verfahren beschäftigten sich mit dem Schwerbehindertenrecht, 2702 Verfahren betrafen das Rentenversicherungsrecht, 1433 das Arbeitsförderungsrecht, in 1311 Verfahren ging es um Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen, in 1062 Fällen um das Unfallversicherungsrecht.

25 802 Verfahren wurden 2019 von den Sozialgerichten erledigt. Das waren 3284 mehr als im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung um 15 Prozent. Die Klageverfahren konnten von den Sozialgerichten durchschnittlich innerhalb von 15 Monaten und die Eilverfahren innerhalb von fünf bis sechs Wochen beendet werden.

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