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Leere Spitäler während der KriseDen Spitälern fehlen zwei bis drei Milliarden Franken

Zahlreiche Betten wurden in der Corona-Krise gar nicht gebraucht, wie diese hier im Universitätsspital Genf.

Von Mitte März bis Ende April hielten die Spitäler in der Schweiz den Atem an und warteten auf die Welle von Corona-Patienten. Der Bundesrat verbot unter dem Eindruck der Zustände in Norditalien alle nicht dringend notwendigen Eingriffe, um Operationssäle und Intensivstationen bereitzuhaben, wenn in der Schweiz Ähnliches passieren würde. Doch es wurde nicht so schlimm wie befürchtet.

Doch wenn Ärzte und Pflegepersonal nichts zu tun haben, dann wird es schnell teuer. Die Ertragsausfälle während dieser sechs Wochen lassen sich noch nicht genau berechnen. Für den Kanton Zürich schätzte Hansjörg Lehmann, Finanzdirektor des Kantonsspitals Winterthur, die Ertragsausfälle auf 300 bis 400 Millionen Franken. Der Berner Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg geht für seinen Kanton von 270 Millionen Franken aus. Rechnet man diese Kosten auf die ganze Schweiz hoch, dann ergeben sich Kosten von gut zweieinhalb Milliarden Franken.

Die Kantone Bern und Graubünden haben ihren Spitälern bereits zugesichert, für die Ertragsausfälle geradezustehen. Ähnliche Überlegungen gibt es auch andernorts. Doch viele Spitäler sind ohnehin im Besitz der Kantone, oder die Kantone haben Defizitgarantien übernommen. Einen allfälligen Verlust müssten sie also sowieso übernehmen. Doch viel lieber wäre es den Gesundheitsdirektoren, wenn der Bund und die Krankenkassen mindestens einen Teil der Kosten übernehmen würden.

«Kantone tragen keine Verantwortung»

Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli sagte der NZZ, es sei klar, dass sich der Kanton angemessen beteiligen müsse. «Aber Bund, Kassen und auch die Spitäler werden ebenfalls ihren Teil leisten müssen.» Lukas Engelberger, Gesundheitsdirektor in Basel, sagt es noch deutlicher: «Für die Einnahmenausfälle tragen die Kantone keine Verantwortung.» Diese liege beim Bund, welcher den Spitälern ohne vorgängige Konsultation der Kantone sämtliche nicht unmittelbar angezeigten medizinischen Eingriffe untersagt habe. Sein Kanton werde nur für Leistungen geradestehen, welche notwendig, sachdienlich und mit dem Kanton vereinbart worden seien. Und Pierre Alain Schnegg betont auf Anfrage, die Garantien des Kantons Bern gälten nur, falls der Bund die Kosten nicht übernehme. «Ich bin der Meinung, es sollte eine nationale Lösung gefunden werden.»

«Die Ausfälle sind zum grossen Teil auf den Bundesrat zurückzuführen.»

Tobias Bär, Gesundheitsdirektorenkonferenz

Diese ist bereits unterwegs. Mitte April wurde die Konferenz der Gesundheitsdirektoren (GDK) beim Bundesrat vorstellig, damit die Ausfälle vom Bund mitgetragen werden. «Schliesslich sind die Ausfälle zu einem grossen Teil auf das vom Bundesrat ausgesprochene Verbot von Wahleingriffen zurückzuführen», sagt GDK-Sprecher Tobias Bär. Mit den Versicherern wolle man besprechen, wie sich diese beispielsweise in angemessener Weise stärker an teureren Corona-bedingten medizinischen Leistungen beteiligen sollen. Dabei geht es unter anderem um die Pflegefinanzierung. Bär geht davon aus, dass diese Kosten steigen werden.

Treffen mit dem Bundesrat im Juni

Ziel sei eine Aussprache noch im Juni, bei der neben dem Bund und der GDK auch die Verbandsspitzen der Versicherer und der öffentlichen Spitäler teilnehmen sollten, sagt Bär. Dies wäre deutlich früher als der von Bundesrat Alain Berset vor der Gesundheitskommission des Nationalrates Ende April in Aussicht gestellte «Kostengipfel» Ende Jahr.

«Das Geld in den Reserven gehört den Versicherten.»

Pius Zängerle, Curafutura

Gar nichts von einer Kostenbeteiligung wissen wollen die Krankenkassen, auch wenn diese Reserven von mehreren Milliarden Franken aufweisen. «Das Geld in den Reserven gehört den Versicherten», sagt Pius Zängerle, Direktor des Krankenkassenverbandes Curafutura, «es ist für den Bezug von Leistungen gedacht.» Die Kantone verlangten nun Geld für nicht erbrachte Leistungen. «Dies widerspricht Regeln und Logik des Schweizer Gesundheitssystems.» Und Thomas Grichting, Vizepräsident des anderen Kassenverbandes Santésuisse und Generalsekretär der Versicherung Groupe Mutuel, sagt: «Das wäre, wie wenn Autoversicherungen die Ertragsausfälle der Garagisten übernehmen müssten, nur weil es während der Corona-Krise weniger Autoreparaturen und Autoverkäufe gab.» Diese Forderung sei system- und gesetzeswidrig.

Die Gesundheitsdirektoren bekräftigten zudem ihre Forderung, dass sämtliche Tests von den Kassen bezahlt und von der Franchise befreit werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sich potenziell infizierte Personen aus Kostengründen gegen einen Test entschieden. Verena Nold, Direktorin des Krankenkassenverbandes Santésuisse, wehrt sich gegen diesen Vorschlag: «Wie im Epidemiengesetz vorgesehen, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten für den Test, wenn dieser im Sinne der öffentlichen Gesundheitsvorsorge durchgeführt wird.» Das sei sinnvoll, damit sich möglichst viele Menschen testen liessen. «Die Krankenversicherer wiederum übernehmen die Kosten, wenn es sich um Personen handelt, die schwere Symptome aufweisen», sagt Nold.