Gesundheitswirtschaft
Eckdaten für Sachsen
Merkmal | Einheit | Wert | Veränderung zum Vorjahr in % |
---|---|---|---|
Bruttowertschöpfung in jeweiligen Preisen | Mio. EUR | 13.857,1 | 4,9 |
Anteil der Bruttowertschöpfung an der Gesamtwirtschaft | % | 10,5 | x |
Erwerbstätige | 1.000 | 285,6 | 1,3 |
Anteil Erwerbstätiger an der Gesamtwirtschaft | % | 13,8 | x |
Bruttowertschöpfung (in jeweiligen Preisen) je erwerbstätiger Person | EUR | 48.526 | 3,6 |
Datenquelle: AG GGRdL - Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz; Berechnungsstand: Juni 2023; Angaben vorläufig.
Zeichenerklärung
Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
Zeitreihen
Aktueller Berichtsstand: Juni 2023
Nächster Berichtsstand: Juni 2024; voraussichtlich verfügbar: Juni 2024
- Bruttowertschöpfung der Gesundheitswirtschaft, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 32,67 KB) Letzte Aktualisierung: 07.06.2023
- Erwerbstätige der Gesundheitswirtschaft, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 32,67 KB) Letzte Aktualisierung: 07.06.2023
- Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen der Gesundheitswirtschaft, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 33,61 KB) Letzte Aktualisierung: 07.06.2023
Statistikportal
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- Gesundheitswirtschaft Weiterleitung zum Internetangebot der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL)
Statistikerläuterungen und Qualitätsberichte
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Die Methodendokumentation zum Wertschöpfungs-Erwerbstätigen-Ansatz der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL) enthält Informationen zu den Datenquellen, zum Berechnungsverfahren, zur Genauigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und Kohärenz der ermittelten Ergebnisse. Sie dient einer sachgerechten Interpretation sowie der Einschätzung der Aussagefähigkeit der Ergebnisse.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S.2727). Weiterleitung zum Internetangebot www.gesetze-im-internet.de
- Sächsisches Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198). Weiterleitung zum Internetangebot www.revosax.sachsen.de
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- Definitionen Weiterleitung zum Internetangebot der »Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder« (AG GGRdL)