Oldenburg - Drei Richter der Schwurgerichtskammer Oldenburg, die bereits am Prozess gegen den Serienmörder und ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel beteiligt waren, dürfen auch in dem Strafverfahren gegen Mitarbeiter aus dem Klinikum Oldenburg wegen einer möglichen Mitverantwortlichkeit eingesetzt werden. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg jetzt entschieden.

Die Verteidigung von drei der angeschuldigten Klinikum-Mitarbeiter hatte argumentiert, dass die Richter aus dem Verfahren gegen Högel sogenannte „entscheidungserhebliche Kenntnisse“ erlangt hätten, die für das neue Verfahren von Bedeutung seien. Deshalb kämen sie nur als Zeugen in Betracht.

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Die Richter der Schwurgerichtskammer hatten daraufhin in einer Selbstanzeige offengelegt, dass sie in dem Vorverfahren gegen Högel tätig waren. Das Landgericht wies die Ablehnung der Richter jedoch zurück. Dagegen legten drei der angeschuldigten Klinikum-Mitarbeiter Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.

Der 1. Strafsenat hat jetzt die Entscheidung des Landgerichts bestätigt: Es bestehe kein gesetzlicher Grund, die drei Richter für das Verfahren gegen die Klinikum-Mitarbeiter abzulehnen. Man könne die Richter nicht ausschließen, nur weil sie den Sachverhalt teilweise aus dem Vorverfahren kennen würden, heißt es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts. Solche „Vorbefassungen“ kämen in Straf- wie auch in Zivilverfahren häufig vor und seien vom Gerichtsverfassungsrecht auch vorgesehen. Das Verfahren geht jetzt laut Mitteilung des Oberlandesgerichts zurück zum Landgericht Oldenburg. Mehrere Angeschuldigte haben bereits gegen die Richter der Schwurgerichtskammer einen Befangenheitsantrag gestellt.

Timo Ebbers
Timo Ebbers Online-Redaktion (Ltg.)