Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss zwischen Asklepios und Rhön-Klinikum

26.05.2020

Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von bis zu 100 Prozent der Anteile an und alleiniger Kontrolle über die Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt a. d. Saale, durch die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, in der ersten Prüfungsphase freigegeben.

Asklepios und Rhön zählen in Deutschland zu den größten privaten Klinikbetreibern nach der Fresenius-Tochter Helios. Asklepios betreibt deutschlandweit insgesamt 160 Gesundheitseinrichtungen, darunter neben Krankenhäusern auch medizinische Versorgungszentren und Rehakliniken. Rhön ist mit dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg, der Zentralklinik Bad Berka, dem Klinikum Frankfurt (Oder) sowie dem Rhön-Klinikum Campus in Bad Neustadt im Krankenhauswesen tätig.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Bei der überwiegenden Mehrheit der Klinikstandorte von Asklepios und Rhön gibt es keine räumlichen Überschneidungen. Die Unternehmen stehen lediglich beim Angebot von akutstationären Krankenhausdienstleistungen in der Region Gießen/Marburg in einer Wettbewerbsbeziehung zueinander. Hier betreibt Rhön mit dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg die einzige privat geführte Universitätsklinik in Deutschland. Auch Asklepios ist in der Region mit mehreren Kliniken präsent. Allerdings besteht zwischen den Krankenhausstandorten der Beteiligten weder räumlich noch fachlich eine hinreichende Nähe, die zu durchgreifenden, wettbewerblichen Bedenken hätte führen können.“
Bereits mehrfach hat das Bundeskartellamt seit dem Jahr 2012 den Erwerb von Beteiligungen an Rhön durch Asklepios geprüft (siehe Pressemeldungen vom 13. Dezember 2012, 14. März 2013 und 30. Juli 2013). Rhön hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Krankenhausstandorte veräußert (siehe auch Pressemeldung zum Fusionsvorhaben Fresenius/Rhön vom 20. Februar 2014). Das Bundeskartellamt hat zuletzt bereits den Erwerb einer 25 Prozent Beteiligung von Asklepios an Rhön im Jahr 2017 freigegeben.

Hintergrund – Fusionskontrolle bei Krankenhäusern:
Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft unternehmerisch tätig und stehen untereinander im Wettbewerb. Aufgrund der engen gesetzlichen Vorgaben existiert in diesem Bereich kaum Preiswettbewerb. Ziel der Fusionskontrolle ist es darum in erster Linie, den Wettbewerb um die Qualität der Versorgung der Patienten zu erhalten. Entscheidend dabei ist, dass den Patienten vor Ort hinreichende Auswahlalternativen zur Verfügung stehen.

In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und Mai 2020 wurden von insgesamt 321 geprüften Transaktionen lediglich sieben untersagt. Acht Projekte wurden nach kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen Voranfrage letztlich nicht angemeldet.

English Version:

  • Bundeskartellamt clears merger between Asklepios and Rhön-Klinikum

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