Bad Nauheim: Verurteilte Krankenschwester legt Revision ein
Sie soll nach Ansicht des Gerichts mehrfach Kollegen vergiftet haben, darum wurde eine Bad Nauheimer Krankenschwester zu drei Jahren Haft verurteilt. Jetzt legt die Angeklagte Revision ein.
- Die Angeklagte soll nach Ansicht des Gerichts 2017 und 2019 mehrere Kollegen vergiftet haben
- Die Krankenschwester arbeitete an der Bad Nauheimer Kerckhoff-Klinik
- Am Gießener Landgericht wurde sie zu drei Jahren Haft verurteilt
- Die Verteidigung legte Revision ein
Update, 03.06.2020: Der Fall um die ehemals an der Kerckhoff-Klinik arbeitende Krankenschwester beschäftigt auch weiterhin die Justiz. Die Verteidigung der Frau habe Revision gegen ihr Urteil eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Gießen am Mittwoch mit. Damit muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) mit dem Fall beschäftigen. Das Landgericht hatte die Frau vergangene Woche unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt.
Nach Überzeugung der Richter hatte die Angeklagte im September 2017 und im März 2019 selbst gebackenen Kekse mit Beruhigungsmitteln versetzt und in der Teeküche der Klinik in Bad Nauheim bereitgestellt. Mehrere Kollegen griffen zu und bekamen heftige gesundheitliche Probleme. Die 54-Jährige bestritt die Vorwürfe. Die Frau war ursprünglich auch wegen versuchten Mordes in einem Fall angeklagt gewesen. Das Gericht ging aber nicht von einem Tötungsvorsatz aus.
Erstmeldung, 28.05.2020: Eine Krankenschwester, die an der Bad Nauheimer Kerckhoff-Klinik Kollegen vergiftet haben soll, ist am Dienstag am Gießener Landgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Außerdem muss sie – wegen einer Trunkenheitsfahrt – für ein Jahr den Führerschein abgeben. Ein Berufsverbot wurde nicht ausgesprochen, hatten die Taten doch nicht direkt etwas mit der Ausübung ihres Berufs zu tun gehabt.
Die mittlerweile 54-Jährige sitzt seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Nach Auffassung des Gerichtes hat die Krankenschwester zweimal im September 2017 und einmal im März 2019 an der Kerckhoff-Klinik Kaffee oder Kekse mit den Medikamenten Oxazepam und Zolpidem versetzt und auf diesem Wege Kollegen vergiftet. Bei Oxazepam handelt es sich um ein Benzodiazepin, das Angst lösen und entspannen soll. Zolpidem ist ein Schlafmittel. Bevor Richterin Regine Enders-Kunze das Urteil verlas, war am Vormittag die Beweisaufnahme erneut aufgerollt worden. Zwei bereits zuvor im Verfahren gehörte toxikologische Sachverständige standen noch einmal Rede und Antwort.
Vergiftungsprozess Bad Nauheim: Kein Motiv bei der Angeklagten zu finden
Das Ergebnis in Kurzform: In den Kaffeetassen wurden so geringe Medikamentenmengen entdeckt, dass diese niemals ursächlich für die Symptome der Geschädigten und für die im Blut nachgewiesenen Mengen sein konnten. Sprich: Der Kaffee kann nicht vergiftet gewesen sein. Darauf nahm die Richterin in ihrer Urteilsbegründung Bezug. Auch die Milch und andere Lebensmittel würden ausscheiden. »Und damit müssen die Kekse Träger der Substanzen gewesen sein«, sagte Enders-Kunze. Die Angeklagte habe zugegeben, welche gebacken und mitgebracht zu haben, Außerdem habe sie zu allen drei Zeitpunkten Dienst gehabt. Ein Motiv für die Taten sei bei der 54-Jährigen zwar nicht zu finden, das hätte für potenzielle andere Täter aber auch gegolten.
Vergiftungsprozess Bad Nauheim: Angeklagte in einem der Fälle freigesprochen
Entscheidend sei der in der Wohnung der Angeklagten gefundene Standmixer, in dem Reste von Zolpidem und Oxazepam gefunden worden seien. Die Aussage der Angeklagten, sie habe den Mixer öfter mit auf der Arbeit gehabt, jemand anderes hätte ihn folglich benutzen können, bezeichnete Enders-Kunze als »Schutzbehauptung«. So hatte die 54-Jährige gesagt, sie habe sich mit dem Mixer auf der Arbeit Smoothies gemacht. Das nahm ihr die Richterin nicht ab, schließlich sei es deutlich einfacher, das Getränk zu Hause herzustellen und dann mitzunehmen. Noch dazu habe niemand aus dem Kollegenkreis die Angeklagte jemals Smoothies trinken sehen. Auch den Mixer hatte niemand gesehen. In einem der Fälle wurde die 54-Jährige freigesprochen, auch wenn es naheliege, dass sie schuldig sei. Es fehle aber der sichere Nachweis, sagte die Richterin. Verteidiger Thilo Münster ließ am Nachmittag auf Nachfrage der WZ offen, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird.