Wenn die Krankenhaus-Entlassung wegen Corona zum Problem wird
Plus Viele Krankenhäuser können behandelte, aber pflegebedürftige Patienten nicht ohne Quarantäne heimschicken. In Mindelheim gibt es eine kurzfristige Zwischenlösung.
Krankenhäuser können manche Patienten, unabhängig ob sie Corona-Patienten oder „normale“ Patienten sind, nach einer erfolgreichen Behandlung nicht ohne Weiteres entlassen. Genauer gesagt handelt es sich um Patienten, die nach ihrem Krankenhausaufenthalt in eine stationäre Pflegeeinrichtung, beispielsweise in ein Altenheim, wiederaufgenommen werden sollen.
Ministerium hat Allgemeinverfügung für bayerische Krankenhäuser erlassen
Denn für eine Wiederaufnahme gelten Vorschriften, die das bayerische Kabinett wegen der Corona-Krise erlassen hat. Die Allgemeinverfügung stellen Krankenhäuser vor logistischen und finanziellen Herausforderungen – auch im Unterallgäu. Voraussetzung für eine Aufnahme sowie die Rückverlegung von Bewohnern ist laut dem bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein individuelles Konzept, das den größtmöglichen Schutz der Bewohner und des Personals gewährleisten soll.
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