Massnahmenpaket
An was auch die aktuelle Gesundheitsreform krankt

Das erste Massnahmenpaket des Bundesrat zur Dämpfung der Gesundheitskosten ist aktuell im Parlament – in stark abgespeckter Form. Die Chancen auf Erfolg sind klein: Alle Seiten bremsen und verwässern.

Anna Wanner
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Das Gesundheitswesen in der Schweiz gilt als gut aber teuer. Im Bild ein Patient mit COVID-19 auf der Intensivstation des Genfer Universitätsspitals (HUG).

Das Gesundheitswesen in der Schweiz gilt als gut aber teuer. Im Bild ein Patient mit COVID-19 auf der Intensivstation des Genfer Universitätsspitals (HUG).

Martial Trezzini / KEYSTONE

Die Ausgaben im Gesundheitswesen haben sich seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung 1994 verdreifacht. Nicht zum ersten Mal ist die Politik bestrebt, diese Entwicklung wenigstens zu bremsen. Denn Experten schätzen, dass bis zu 20 Prozent der Kosten ohne Qualitätseinbussen gestrichen werden könnten. Dazu hat Bundesrat Alain Berset vor einem Jahr mehrere Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten vorgeschlagen. Gestern behandelte es der Nationalrat – zumindest ein kleiner Teil davon.

Die Vernehmlassung hat gezeigt, wie heftig um einzelne Massnahmen gestritten wird. Deshalb hat der Bundesrat ein Päckli geschnürt. Er wollte eine Opfersymmetrie unter den Akteuren herstellen, indem er von jeder Branche verlangte, einen Schritt zu machen, um das System zu verbessern und die Kosten zu bremsen. Diese Idee scheiterte bereits im Februar, als die Gesundheitskommission das Paket wieder auseinander schnürte: Den umstrittensten Punkt, die Senkung der Medikamentenpreise über ein Festpreissystem, hat sie aufgeschoben. Kommissionspräsidentin Ruth Humbel (CVP/AG) sagt: «Unser Ziel ist, zumindest die wenig umstrittenen Teile der Reform schnell umzusetzen.» Anders gesagt: Das Paket sollte nicht am Widerstand gegen die Senkung der Medikamentenpreise scheitern.

Was bleibt nun übrig? Wenig. Denn die vermeintlich unumstrittenen Teile der Reform entpuppten sich ebenfalls als Knackpunkte. Humbel musste mit Erstaunen feststellen, wie in der Kommission auch geringfügige Massnahmen verwässert oder gar abgelehnt wurden.

Streit bereits bei unumstrittenen Punkten

Beispielsweise sollen Patienten ihre Arzt- und Spitalrechnung besser kontrollieren und so auch beanstanden können, falls nicht erbrachte Leistungen aufgeführt werden. Doch bereits die Transparenzforderung führt zu hartnäckigen Diskussionen: Wer muss die Rechnung an den Patienten schicken? Arzt oder Versicherer? Und überhaupt: Führt der Mehraufwand auch zu Einsparungen? Ähnlich ergeht es dem Experimentierartikel. Der Bundesrat wollte den Gesundheitsakteuren befristet und regional beschränkt Projekte erlauben, welche das Gesetz heute nicht vorsieht. Der Zweck: Das Gesundheitssystem schrittweise verbessern. Falls sich ein Projekt bewähren sollte, könnte es auf die ganze Schweiz ausgeweitet werden. Nur: Für manche ist der Spielraum für solche Experimente viel zu weit gesteckt. Der Gesetzgeber soll der Verwaltung eine klare Leitplanken geben, was sie durchwinken darf und was nicht. Nur untergräbt dies wiederum Sinn und Zweck des Experimentierartikels.

Wenn alleine schon mehr Transparenz bei der Rechnungskontrolle oder ein Experimentierartikel zu harter Opposition führen, wie soll denn je eine griffigere Massnahme wie das Festpreissystem zu einer Mehrheit finden?

Wenig überraschend verspricht sich der Bundesrat just bei den Medikamentenpreisen die grösste Wirkung. Genau das macht Reformen im Gesundheitswesen so schwer: Je grösser die Einsparung, desto stärker der Widerstand, weil für einzelne Player mehr auf dem Spiel steht.

Der Bundesrat will seine Reformbemühungen so schnell nicht aufgegeben. Er hat im Winter ein zweites Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Wie sich abzeichnet, lassen aber erste Auswirkungen für die Prämienzahler noch länger auf sich warten.