Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling (Foto: imago images/Becker & Bredel)

Linke fordert Rücktritt von Staatssekretär Kolling

Thomas Gerber   11.06.2020 | 17:27 Uhr

Die Linken im Landtag haben den Rücktritt von CDU-Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling gefordert. Kolling wies dies als absurd zurück und warf den Linken eine politische Kampagne gegen seine Person vor.

Die Linken-Abgeordnete Astrid Schramm verweist bei ihrer Rücktrittsforderung auf Kollings Aussagen im Untersuchungsausschuss zum mutmaßlichen Missbrauch an der Homburger Uniklinik (UKS). Es gebe nunmehr hinreichende Beweise dafür, dass Kolling seiner Verantwortung nicht gerecht werde.

Video [aktueller bericht, 12.06.2020, Länge: 1:55 Min.]
Die Linke fordert Rücktritt von Staatssekretär Kolling

Zwei weitere Zeugen hätten sich daran erinnert und dies auch in Vermerken festgehalten, dass Kolling bereits im Dezember 2014 über den Missbrauchsverdacht von Ärztekammer Justiziar Martin Partzsch in Kenntnis gesetzt worden sei. Dass sich Partzsch an einen entsprechenden Anruf bei Kolling nicht mehr erinnern könne, sei keine Entlastung. Auch Kollings Argument, dass in seinem Terminkalender kein Anruf verzeichnet sei, ziehe nicht. Kolling habe schließlich auf Nachfragen einräumen müssen, dass Anrufe auf seinem Handy nicht in den Kalender eingetragen wurden. Kolling sei als Staatssekertär nicht mehr tragbar.

Kolling weist Vorwürfe zurück

Kolling wies dies als "unerhört" und "absurd" zurück. Er bekräftigte erneut, erst im April 2019 vom Missbrauchsverdacht erfahren zu haben. Danach habe er für Transparenz und Aufklärung gesorgt.

Darüber hinaus weist er darauf hin, dass der Missbrauchsverdacht am UKS vor Beginn seiner Amtszeit aufgetaucht sei. Im Untersuchungsausschuss habe sich klar ergeben, dass der UKS-Vorstand gegen geltendes Recht verstoßen habe. Er hätte im Dezember 2014 die Krankenhausaufsicht und das Landesamt für Soziales informieren müssen.

Video [aktueller bericht, 12.06.2020, Länge: 4:02 Min.]
Marco Flatau von der Beratungsstelle Phoenix zum Thema Missbrauch

Auch die Jugendämter des Saarpfalz-Kreises und des Regionalverbands hätten frühzeitig vom "Wirken des Assistenzarztes am UKS" gewußt. Er und seine Mitarbeiter seien aber weder von den ermittelnden Behörden noch von der Uniklinik informiert worden.

Kolling zweifelt an Aktenvermerken

Kolling äußerte zudem Zweifel an der Authentizität der vorgelegten Aktenvermerke. Die Mitschriften hätten - warum auch immer - sechs Jahre lang beim UKS in der "Schublade geschlummert". Auf das angebliche Telefonat mit Ärztekammer-Justiziar Partzsch geht Kolling in seiner aktuellen Stellungnahme nicht ein.

Im Ausschuss hatte er noch ausgeschlossen, dass Partzsch ihn im Vorfeld des Treffens zwischen Ärztekammer und Vertretern der Uniklinik im Dezember 2014 über den Verdacht informiert haben könnte. Partzsch selbst habe nämlich erst bei diesem Treffen über den Verdacht Kenntnis erlangt.

Wurde Kolling bereits 2014 informiert?

Diese Argumentation scheint allerdings nicht haltbar. Dem SR liegt eine weitere Aktennotiz der Justiziarin der Uniklinik, Petra Schmalenberger, vor. Demnach hatte die Juristin fünf Tage vor dem Treffen mit Partzsch telefoniert und über die geplante Strafanzeige gegen den Assistenzarzt berichtet. Zudem hatte sie Partzsch laut Vermerk gebeten, zu dem Treffen auch Kolling einzuladen.

In ihrer Vernehmung im U-Ausschuss hatte die Justiziarin die "Echtheit" des handschriftlichen Vermerks bestätigt. In zwei Vermerken von Teilnehmern des Treffens, die dem SR ebenfalls vorliegen, heißt es, Partzsch habe mitgeteilt, dass er Kolling informiert habe. Kolling befürworte eine Strafanzeige gegen den Assistenzarzt, vorausgesetzt diese erfolge nicht "ins Blaue" hinein.

Bei dem Treffen am 17. Dezember 2014 waren Ärztekammer und UKS-Vertreter übereingekommen, dass die UKS gegen den Assistenzarzt Strafanzeige wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs erstattet. Die Ermittlungen wurden später eingestellt, weil der Arzt zwischenzeitlich verstorben war.

Über dieses Thema berichtete der aktuelle bericht am 12.06.2020.

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