Aurich - Das Urteil des Landgerichts Aurich gegen eine ehemalige Geschäftsführerin einer Firma für Medizinprodukte wegen Bestechung des ehemaligen Chefarztes der Wirbelsäulenchirurgie am Klinikum Leer ist nicht rechtskräftig geworden. Die 52-jährige Hamburgerin und ihr Verteidiger haben gegen die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Revision eingelegt.

Das Landgericht Aurich war nach elf Verhandlungstagen zu der Überzeugung gekommen, dass sich die Angeklagte im Zeitraum von 2011 bis 2015 in sechs Fällen der Bestechung schuldig gemacht hat. Nach Ansicht des Gerichts hatten sie und der Mediziner die mündliche Übereinkunft getroffen, dass er Wirbelsäulenimplantate der Firma vermehrt verwenden und im Gegenzug eine Umsatzprovision von zehn Prozent erhalten soll. Der Abschluss eines Beratervertrages mit der in der Schweiz ansässigen Mutterfirma diente nach Auffassung der Großen Wirtschaftsstrafkammer nur der Verschleierung der mündlichen Absprache. Das Klinikum Leer hatte nach Ansicht des Gerichts weder von dem Beratervertrag noch von der mündlichen Absprache Kenntnis. Die Angeklagte hatte alle Vorwürfe bestritten.

Das Verfahren gegen den Ex-Chefarzt steht noch aus. Es wurde nach einer Erkrankung des Angeklagten abgetrennt.

Das Urteil gegen die Ex-Geschäftsführerin, der als Bewährungsauflage die Zahlung von 18.000 Euro aufgetragen wurde, muss nun vom Bundesgerichtshof überprüft werden.