• Caritas-Arbeitgeber beschließen De-facto-Nullrunde für Ärztinnen und Ärzte

    Pressemitteilung
    Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission bleibt deutlich hinter Tarifstandard TV-Ärzte/VKA zurück
    19.Juni 2020
    Die Ärztinnen und Ärzte in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes bleiben weiterhin von der Tarifentwicklung in den Ärztetarifverträgen abgehängt. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes hat am 18. Juni 2020 gegen die Stimmen der Vertreter der Ärzteschaft entschieden, dem Abschluss der Verhandlungen über die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte zuzustimmen. Der Beschluss enthält zwar Bestandteile der Tarifeinigung zum TV-Ärzte/VKA, die der Marburger Bund rückwirkend zum 1. Januar 2019 für rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken abgeschlossen hat; in weiten Teilen bleibt er aber hinter den bestehenden tarifvertraglichen Standards zurück.
    Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes
    Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

    „Mit einer Inkraftsetzung der maßgeblichen Regelungen zum 1. Januar 2021 haben sich die katholischen Arbeitgeber faktisch eine Nullrunde zu Lasten ihrer Ärzte gesichert“, kritisierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. „Die Arbeitgeber der Caritas nehmen dabei für sich ein anachronistisches Privileg in Anspruch, um sich gegenüber anderen Krankenhausträgern einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil zu sichern; letztlich aber ist das eine Entscheidung gegen die Ärzteschaft“, so Botzlar weiter. Ob sich dieses Vorgehen als besonders weitblickend herausstellt, dürfe bezweifelt werden. „Mit Blick auf die Arbeitsbedingungen in den Caritas-Einrichtungen ist derzeit guten Gewissens keinem Arzt zu einer solchen Tätigkeit zu raten.“  

    Der Marburger Bund beteiligt sich seit dem Jahr 2017 an der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Beteiligungsmöglichkeit der Gewerkschaften zur Voraussetzung der weiteren Aufrechterhaltung kirchlicher Sonderrechte gemacht. Die jetzt erfolgte Beschlussfassung war der erste Praxistest für die Wirksamkeit dieser Beteiligungsmöglichkeit; das unzureichende Ergebnis spricht eine deutliche Sprache.

    Wegen des völligen Fehlens wirksamer Konfliktlösungsmechanismen - in Einrichtungen der Caritas herrscht bislang ein aus der Weimarer Reichsverfassung stammendes Streikverbot - konnten die Arbeitgeber letztlich nicht nur schlechtere Bedingungen durchsetzen, sondern auch noch erzwingen, dass diese deutlich später als im maßgeblichen Tarifvertrag des Marburger Bundes für die kommunalen Kliniken in Kraft treten. Die Mitarbeiterseite im Deutschen Caritasverband hatte sich bereits Anfang 2019 den damaligen Forderungen des MB zum TV-Ärzte/VKA angeschlossen.